GesetzesvorlagenCannabis-Legalisierung: Warum Deutschland mutiger als Luxemburg ist

Gesetzesvorlagen / Cannabis-Legalisierung: Warum Deutschland mutiger als Luxemburg ist
Bis zu 30 Gramm Hanf soll jeder erwachsene Deutsche künftig straffrei bei sich tragen dürfen Foto: dpa/Christoph Soeder

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pläne des deutschen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zur Legalisierung von Cannabis gebilligt. Somit könnte in Deutschland künftig der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis erlaubt werden. Auch in Luxemburg arbeitet man weiterhin an einem solchen Unterfangen.

Die Eckpunkte zu dem geplanten Gesetz in Deutschland sehen vor, Cannabis sowie den Wirkstoff THC rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen. Verkauft werden soll es zukünftig nur an Personen über 21 Jahren. Der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Hanf sollen in Deutschland straffrei bleiben. Auch der private Anbau soll erlaubt sein, und zwar höchstens drei weibliche blühende Pflanzen. Eine Obergrenze für den THC-Gehalt ist nicht vorgesehen. Die Preise der angebotenen Hanfprodukte sollen jenen auf dem Schwarzmarkt nahekommen. „Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen“, heißt es weiter in der Vorlage. Werbung für Hanfprodukte soll weiterhin verboten bleiben. Mit der Vorlage setzt Lauterbach ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung um. Ein konkreter Gesetzentwurf soll allerdings erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass die Europäische Union keine Einwände gegen diese Pläne hat.

Auch in Luxemburg steht die Legalisierung von Cannabis im Koalitionsabkommen und sollte eigentlich im Herbst 2023 unter Dach und Fach sein. Doch das Unterfangen geriet ins Stocken. Als Grund hierfür wurden die anhaltende Corona-Pandemie sowie juristische Hürden auf der europäischen Bühne genannt. Ein erstes Konzept zur Legalisierung, das unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Etienne Schneider ausgearbeitet wurde, jedoch nicht mehr aktuell ist, sah Folgendes vor: Jeder volljährige Bürger, der seit mindestens sechs Monaten in Luxemburg lebt, sollte ab einem noch nicht festgelegten Stichdatum legal bis zu 30 Gramm Marihuana pro Monat erwerben können. Laut diesem ersten Entwurf sollten 14 Verkaufsstellen quer durch das Land, aber nie in der Nähe einer Schule, verteilt werden. Die Lizenzen würden an die meistbietenden versteigert, die neben dieser einmaligen Zahlung für die Lizenz später einen Teil ihres Umsatzes in Form von Steuern abgeben müssten. Der verkaufte Hanf sollte ausschließlich in Luxemburg angebaut, der Konsum auf öffentlichen Plätzen weiterhin verboten bleiben.

Risiken zum Konsum

Ganz so weit möchte die Regierung nun doch nicht mehr gehen. Vergangenen November hatte Justizministerin Sam Tanson einen Gesetzentwurf auf den Instanzenweg gebracht, der es künftig jedem Haushalt, in dem eine volljährige Person lebt, erlauben würde, bis zu vier Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Wann dieses Gesetz in Kraft treten wird, ist allerdings noch nicht bekannt.

Folgendes wurde bislang in dem Gesetzentwurf festgehalten: Die Samen – die ebenfalls nur an Erwachsene verkauft werden sollen – können bei ausgewählten luxemburgischen Händlern oder online erworben werden. Eine Maximalgrenze für den Prozentsatz von THC soll es ebenso wenig geben wie eine Mengenbeschränkung für die Samen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Zucht von Hanfsamen ebenfalls in Luxemburg erlaubt sein. Der Hanf darf im Innen- oder im Außenbereich angebaut werden, allerdings müssen die Parzellen direkt am Wohnhaus liegen, damit die Pflanzen im Falle einer Kontrolle dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden können. Wer mit mehr als drei Gramm Hanf erwischt wird, muss in Zukunft 145 Euro Strafe zahlen. Die Blüten werden beschlagnahmt, der Eintrag ins Strafregister entfällt allerdings. Bislang fielen hierfür Geldstrafen zwischen 251 und 2.500 Euro an.

Was den „Code de la route“ betrifft, soll nach wie vor eine Null-Toleranz-Grenze für THC im Blut gelten. Verstöße werden mit zwischen acht Tagen und drei Jahren Haft sowie mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 10.000 Euro geahndet. In einer zweiten Phase, im Zuge einer möglichen Legalisierung, möchte sich das Gesundheitsministerium ein Bild über das Konsumverhalten und die Risiken von Hanf in Luxemburg machen.

Zu diesem Zweck soll in den kommenden Monaten eine allgemeine Bestandsaufnahme, was den Konsum von Hanf für den Freizeitgebrauch angeht, erfolgen. Diese Daten sollen dann wissenschaftlich ausgewertet und die Konsumenten über die gesundheitlichen Risiken aufgeklärt werden. Über den professionellen Anbau von Hanf für den Freizeitkonsum sowie dessen Vertrieb wird die Regierung frühestens 2023 entscheiden.

 Foto: AFP/Stefani Reynolds
Filet de Boeuf
30. Oktober 2022 - 1.22

Ich frag mich ständig ob die Belüftungsanlagen zur Abfuhr der Wärme den Nachbarn in den Residenzen nicht auf den Sack gehen.