Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob am Dienstag das Vereinsverbot der Compact-Magazin GmbH auf, welches das Bundesinnenministerium im Juli 2024 wegen verfassungsfeindlicher Ziele ausgesprochen hatte. Das Gericht fand zwar verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin – diese seien aber nicht so prägend, dass sie ein Verbot rechtfertigten. (Az. 6 A 4.24)
Bereits im August hatte ein Eilantrag der GmbH Erfolg gehabt, weshalb das Magazin weiter erschien. Viele Äußerungen ließen sich als „überspitzte, aber zulässige Kritik“ deuten, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Compact betreibt neben dem Magazin auch einen Videokanal.
De Maart
Il y a des Juges à Leipzig . Was Meinungsfreiheit angeht ist wohl noch nicht alles verloren und die Diktatur der Guten hat einen Rueckschlag erlitten .