Ab Dienstag müssen Verkehrssünder wie Raser und Falschparker mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Dann nämlich tritt nach einem langen politischen Streit der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Halten oder Parken auf einem Radstreifen kostet laut neuem Bußgeldkatalog dann beispielsweise nicht mehr 20 Euro – sondern bis zu 100 Euro. Größere Knöllchen gibt es auch für andere Parksünden – ganze 55 Euro werden beispielsweise fällig, wenn man mit seinem Verbenner-Auto auf einem Parkplatz für Elektro-Autos breitmacht.
Wie die Trierer Ordnungshüter, die für die Kontrollen des sogenannten „ruhenden Verkehrs“ – also abgestellter Autos – zuständig sind, die neue Sanktionsmöglichkeit handhaben werden, wollten unsere Kollegen vom Trierischen Volksfreund im Oktober von der Stadtverwaltung wissen. „Bei der Bemessung der Verwarnungs- und Bußgelder für Verstöße beim Geh-/Radwegparken hat der Verkehrsüberwachungsdienst einen Ermessensspielraum, der im Einzelfall geprüft werden muss“, erläutert Rathaus-Pressesprecher Michael Schmitz. So gefährde ein Falschparker, „der nur geringfügig mit den Reifen auf dem Bordstein steht, den Fußgänger-/Radverkehr unter Umständen nur in geringem Maße“, führt Schmitz weiter aus. Solange ein „Begegnungsverkehr“ und „das Passieren von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen problemlos möglich ist“, sei eine Erhöhung des Bußgelds oder Abschleppen „in der Regel unverhältnismäßig“.
Trier: 940.537,73 Euro nur von Parksündern
2020 kassierte die Stadt Trier aus Bußgeldern für zu schnelles Fahren exakt 940.537,73 Euro – und das im Corona-Jahr, an dem viele im Homeoffice blieben und auch sonst viel weniger Verkehr in der Stadt unterwegs war. Im „ruhenden Verkehr“ wurden 2020 in Trier Knöllchen im Gegenwert von insgesamt immerhin 1,2 Millionen Euro verteilt. Wie sehr die Bußgeldeinnahmen steigen werden durch die zusätzlichen Blitzer und die deutlich höheren möglichen Strafen, sei im Vorhinein wegen zu vieler Variablen und schwankender Fallzahlen allerdings „nicht genau zu beziffern und auch nicht seriös zu schätzen“, sagt Rathaus-Pressesprecher Schmitz.
Zu den Ordnungswidrigkeiten, die das Trierer Ordnungsamt am häufigsten protokolliert, gehören zugeparkte Radwege zumindest nicht. Die allermeisten Knöllchen (im ruhenden Verkehr) werden verteilt fürs Parken ohne Parkschein (26.366 geahndete Fälle im Jahr 2020 in Trier), gefolgt von Parken im eingeschränkten Haltverbot (5.458 Fälle im Jahr 2020) und dem Parken auf dem Gehweg (5.355 Knöllchen im Jahr 2020). Auch für diese Vergehen wurden die Bußgelder allerdings angehoben.
Bürger bezweifeln Sicherheitsgewinn
Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov glauben allerdings nur 30 Prozent der Bürger, dass die höheren Geldstrafen für Raser und Falschparker für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr sorgen werden – 63 Prozent glauben dies nicht. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten.
Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Verkehrsministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.
Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren – die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat hatte den Verschärfungen im Oktober einstimmig zugestimmt.
Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, hatte gesagt: „Bisher war das Strafmaß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpassungen im Bußgeldkatalog daher überfällig.“ Die Kontrollen der Polizei müssten aber verstärkt werden. Auch der ADAC forderte, Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, müssten erhöht werden.
@Jemp
"Naja, man muss ja nicht nach Trier fahren. Wenn die die Kunden vergraulen wollen, dann sollen sie das ruhig machen."
Ich fahr mit dem Zug, da hab ich noch nie ein Knöllchen bekommen.
Da kann ich sogar eine ganze Flasche Wein rinken.
Naja, man muss ja nicht nach Trier fahren. Wenn die die Kunden vergraulen wollen, dann sollen sie das ruhig machen.
Unsere müssten auch längst erhöht werden, noch immer umgerechnete Franken.
Da muss mal drastisch an der Schraube gedreht werden.
@Pit Meier
"Statt nach Trier fahre ich nun nach Amazonien zum Einkaufen. Dort gibt es keine Parkgebühren oder Knollen."
Der hat keinen Weinstand und kein Nordsee.
Statt nach Trier fahre ich nun nach Amazonien zum Einkaufen. Dort gibt es keine Parkgebühren oder Knollen.