15. Dezember 2025 - 6.44 Uhr
Akt.: 15. Dezember 2025 - 8.42 Uhr
Luxemburg-StadtBettelverbot gilt seit zwei Jahren – bislang zwölf Verstöße
„Wir werden dadurch nicht einfach verschwinden“, kündigte der obdachlose Ludovic im März 2023 bei einem Gespräch mit dem Tageblatt im hauptstädtischen Bahnhofsviertel an, als das sogenannte Bettelverbot in der Hauptstadt zunehmend Thema war. Inzwischen gilt der umstrittene Artikel 42 in der kommunalen Polizeiverordnung bereits seit zwei Jahren: Seit dem 15. Dezember 2023 ist es an bestimmten Orten zwischen 7 und 22 Uhr verboten, Vorbeigehende um Geld zu bitten.
Insgesamt zwölf Verstöße gegen diese Regelung hat die Polizei seit deren Inkrafttreten zu Protokoll gegeben und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet – wie die Pressestelle der Justiz auf Nachfrage mitteilt. Vor genau einem Jahr waren es elf Zuwiderhandlungen. Damals erklärte die Pressestelle der Justiz, dass es sich bei einem dieser elf Fälle um die Selbstanzeige von Christian Kmiotek handelte, der sich aus Protest gegen die Regelung selbst der Polizei stellte.
Wie so viele Fälle wurde auch jener von Kmioetk schnell zu den Akten gelegt. „Betreffend das Betteln selbst ist es zu keinem Urteil gekommen“, teilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft mit. Die Fälle wurden nach deren Analyse in der Regel nämlich zu den Akten gelegt und hatten für die Betroffenen keine weiteren Konsequenzen.
Vor Gericht Thema
Vor Gericht wird das Bettelverbot indirekt, aber dennoch im kommenden Jahr Thema sein: Denn zwei Bettler wehrten sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Innenministeriums, grünes Licht für das umstrittene Verbot zu geben. In erster Instanz bekamen sie allerdings nicht recht; einer von ihnen legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Deshalb wird das Dossier laut Pressestelle der Justiz am 15. Januar des kommenden Jahres erneut vor Gericht verhandelt.
In der Hauptstadt hält man übrigens weiter an der umstrittenen Regelung fest. Und das, obwohl diese im Sommer – gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zum verschärften Platzverweis – von zwei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen scharf kritisiert wurde. In ihrer Mitteilung forderten die beiden Vertreter der UN-Menschenrechtsorganisation das Streichen der Bestimmungen aus der kommunalen Polizeiverordnung der Stadt Luxemburg, die Geldstrafen und Haft für bettelnde Menschen erlauben.
Warten auf Reform
„Nein, das ist nicht vorgesehen“, lautete allerdings die deutliche Antwort der Pressestelle der Stadt Luxemburg Anfang November auf die Frage vom Tageblatt, ob die umstrittene Regelung zurückgezogen wird. Am Rande einer Gemeinderatssitzung am Freitag sagte die hauptstädtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) nun, dass die von ihr und anderen politischen Verantwortlichen von DP und CSV viel zitierte „mendicité aggressive“ abgenommen habe – was auch das Ziel der Maßnahme gewesen sei.
Nun wartet man in der Hauptstadt laut Polfer auf die von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) angekündigte Reform des Strafgesetzbuches. Dabei sollen überflüssige sowie nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen – darunter auch Passagen zum Betteln – entfernt werden. Wie die Pressestelle des Justizministeriums dem Tageblatt im Dezember 2024 erklärte, ist auch das Hinzufügen eines neuen Artikels zur Bekämpfung der aggressiven Bettelei geplant.
De Maart

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