Wer in Belgien lebt und in Luxemburg arbeitet, darf eigentlich nur 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten müsste er in Belgien Lohnsteuer zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und mehrfach verlängert. Dieses Abkommen sei nun bis zum 31. Dezember verlängert worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom Mittwoch. Demnach bleiben über 48.000 Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Belgien arbeiten. Dieses Abkommen solle dazu beitragen, die Pandemie weiter einzudämmen.
22. September 2021 - 15.05 Uhr
Akt.: 22. September 2021 - 20.03 Uhr
TelearbeitBelgien und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis Dezember

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