Es war der schlimmste Verkehrsunfall der jüngeren Luxemburger Geschichte. Fünf Menschen starben am 1. September bei einem Frontalcrash auf der N15 zwischen Feulen und Heiderscheid. Dass an dem betreffenden Straßenabschnitt eine Radarfalle aufgebaut wird, wird immer wahrscheinlicher. Transportministerin Yuriko Backes (DP) erklärt jetzt: Die Arbeitsgruppe „Audits de sécurité“, die von der Straßenbauverwaltung geleitet wird, hat befunden, dass das Aufstellen eines Streckenradars „berechtigt“ ist.
Ein Streckenradar ist nicht einfach nur eine normale Radarfalle. Es misst die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs über eine längere Strecke. Dabei wird das Auto bei der Einfahrt in den überwachten Bereich registriert. Bei der Ausfahrt wird berechnet, wie schnell es durchschnittlich auf der Strecke unterwegs war. Ist diese Geschwindigkeit höher als die auf dem Abschnitt zugelassene, wird die Kamera ausgelöst. Das erste Streckenradar in Luxemburg wurde im Juni 2020 in Betrieb genommen. Es überwacht einen 3,9 Kilometer langen Nationalstraßen-Abschnitt östlich der Hauptstadt, auf der N11 zwischen Gonderingen und Waldhof. Mittlerweile gibt es vier weitere Streckenradare im Land.
Wo Radarfallen aufgebaut werden, werde anhand verschiedener Gesichtspunkte entschieden: die Anzahl von Unfällen, die Schwere der Unfälle, die gefahrenen Geschwindigkeiten, erklärt Backes.
So arbeitet die Arbeitsgruppe „Audits de sécurité“
An der Arbeitsgruppe „Audits de sécurité“ nehmen neben Vertretern der Straßenbauverwaltung u.a. auch Mitarbeiter der Polizei, der „Sécourité routière“, des ACL, der Naturverwaltung und der Opferorganisation „Association des victimes de la route“ teil. Die Gruppe analysiert Unfälle, soweit Informationen zur Verfügung stehen, die nicht dem Ermittlungsgeheimnis der Justiz unterliegen. Im Falle des Unfalls auf der N15 ermittelt die Staatsanwaltschaft aber. Deshalb kann sich die Arbeitsgruppe nur dazu äußern, was sie vor Ort festgestellt hat – also beispielsweise Spuren oder entstandene Schäden.
Innerhalb der Arbeitsgruppe werde analysiert, wie die Verkehrssicherheit durch bauliche oder technische Maßnahmen verbessert werden kann. Beispielsweise durch die Verbesserung der Sicht, die Optimierung der Wasserabläufe oder des Straßenbelags, oder durch Leitplanken und Beschilderung. Längerfristig können auch „reglementarische Schritte“ ins Auge gefasst werden, schreibt Transportministerin Yuriko Backes. Als Beispiel nennt sie ein generelles Überholverbot oder eine Anpassung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Abschnitten.
Überholverbote wären im ländlichen Raum nur an bestimmten Stellen sinnvoll. Der Grund: Wenn die Straße es zulässt, muss dort auch überholt werden können – z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Bis dato habe die Straßenbauverwaltung festgestellt, dass „die Nationalstraße 15 aus infrastruktureller Sicht keine Mängel aufweist“, sagt Backes. Die Strecke entspreche den gesetzlichen Bestimmungen und sei im Abschnitt zwischen Heiderscheid und Feulen relativ gerade, mit klar definiertem Tempolimit. Alle drei Jahre würde die Straßenbauverwaltung für alle staatlichen Straßen außerorts analysieren, ob es potenzielle infrastrukturelle Probleme gebe. Diese Untersuchungen sollen dabei helfen, kritische Stellen zu identifizieren und Schwachstellen zu beheben. Für alle Straßensektionen werde dafür eine Referenzstrecke mit einem theoretisch erwarteten Unfallaufkommen definiert. Die tatsächlichen Ereignisse würden dann mit diesem Modell verglichen.
N15 „nicht besonders problematisch“
Die N15 sei dabei bis jetzt und im Vergleich mit anderen Nationalstraßen nicht als „besonders problematisch“ hervorgetreten, sagt Backes. Für den Abschnitt, an dem der Unfall im September passierte, sei in den vergangenen Jahren allerdings kein Sicherheitsaudit durchgeführt worden. Die letzte Analyse aus dem Jahr 2016 betreffe den Abschnitt zwischen Heiderscheid und Heiderscheidergrund.
Backes erklärt, dass die Hauptursachen von Frontalkollisionen nicht primär in der Straßeninfrastruktur lägen, „sondern meistens auf menschliche Fehler zurückzuführen sind, die nicht durch bauliche Maßnahmen zu beeinflussen sind“. Nämlich eine zu hohe Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Ablenkung oder Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. „Technische Defekte am Fahrzeug oder ungünstige Wetterbedingungen können das Risiko noch verstärken, sind aber meistens nicht die ursächlichen Hauptfaktoren.“
De Maart

A nach ëmmer ass dem Bausch séi soi-disant "Allheilmëttel" de Radar gefrôt. Wéi Ideeenloos an oneffizient. Stellt 4 Radaren op an all Problem misst geléist sin. Een an de Norden een an de Süden een an de Westen an een an den Osten. Da sin ons puer Quadratkilometer total ofgedéckt.
Wann een Hirni mamm Smartphone spillt, ob déi lénks Säit fiirt a frontal an e Camion rennt, da schikanéiere mer einfach all déi aner Autofuerer mat engem Radar a kneppen Dausenden vun hinnen 49€ of, well se mat 93 amplaz mat 92 fueren. Dat soll dann géint Spille mamm Smartphone während dem Fueren wirken. Dat ass d'Logik vun engem Här Hammelmann, an all Verkéiersminister hält déi fir richteg. A genau wéint der falscher Logik hu mer emmer méi Accidenter wou een frontal an de Gegeverkeier rennt.
Wat den Akzident ob der N15 verhennert haett wir eng Kalifornesch Mauer teschend den 2 Fahrpisten. Een radar oder Stechenradar haett hei neischt kennen verhenneren !
Amplaatz di Festradaren, sollen se bannalisei'ert Auto'en mat Radar/Video equipeei'ert am Traffik matfuhren loossen. Do geifen all die Raudien net wessen wo'u grad eso'u een Auto ass an kennen an flagranti erwescht ginn !
Anscheinend sin am Norden mei Rennfahrer ënnerwee wann esou vill Radare do stinn, mei Leit zirkuleieren am Süden awer manner Radaren anscheinend och manner Rennfahrer.