Die Zeiten des sorgenfreien Lebensabends sind für künftige Rentnergenerationen selbst im wohlhabenden Westen zunehmend vorbei. Ob mit der Erhöhung des Rentenalters, Rentenwachstumsbremsen, Solidaritätsabschlägen oder gar dem Vorstoß, Neurentner in Form eines Sozialjahres noch eine gratis Pflichtarbeitsrunde drehen zu lassen: Ganz Europa bastelt an Modellen, um Arbeitskräfte länger und kräftiger zu nutzen oder auszubeuten – und so die Rentenkassen zu entlasten.
Einen anderen Weg geht die reformfreudige Mitte-links-Regierung im kleinen Slowenien: Ganz gegen den Trend will der ex-jugoslawische Alpen- und Adriastaat ältere Arbeitnehmer mit der Kürzung der Wochenarbeitszeit spürbar entlasten, um ihnen bei voller Beibehaltung ihrer Rentenansprüche ein längeres Arbeitsleben schmackhaft oder erträglicher zu machen – und so die Zahl der Frührentner nachhaltig zu reduzieren.
Im Prinzip verabschieden sich Sloweninnen und Slowenen bisher im Alter von 65 Jahren aus dem Arbeitsleben. Wer mindestens 40 Jahre Rentenbeiträge abgeführt hat, hat aber schon mit 60 Jahren Anspruch auf eine Altersrente ohne Abzüge. Doch auch Slowenen mit weniger Arbeitsjahren auf dem Buckel können ab 60 Jahren eine Frührente beantragen, müssen dann – je nach Eintrittsalter – allerdings Rentenabzüge von bis zu 18 Prozent hinnehmen.
Zur Minderung der Zahl der Jungrentner segnete das Parlament in Ljubljana auf einer Sondersitzung Ende Juni eine Neufassung des Gesetzes zur Arbeitsmarktregulierung ab, die älteren Arbeitnehmern schon ab Januar nächsten Jahres den Einstieg in die Viertagewoche ermöglichen soll. Die in enger Kooperation mit den Sozialpartnern ausgearbeitete Zauberformel lautet „80-90-100“: 80 Prozent der Arbeitszeit bei 90 Prozent der bisherigen Grundbezüge – und voller Abführung der Zahlungen in die Rentenkassen.
Letzte Hürde
Die durch das Modell entstehenden Mehrkosten haben die Arbeitgeber zu tragen. Das Alter für das Recht auf den möglichen Eintritt in die freiwillige Altersteilzeit ist zunächst auf 58 und später auf 60 Jahre oder mindestens 35 Jahre festgelegt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können einen Wechsel in die Alterszeit vorschlagen: Ob dies in Form eines freien Freitags, eines um den Montag verlängerten Wochenendes oder eines Sechsstundentags erfolgt, bleibt den Beschäftigten überlassen.
Obwohl Sloweniens Wirtschaft die geplanten Änderungen begrüßt, hat die Gesetzesnovelle trotz des grünen Lichts des Parlaments vor ihrem Inkrafttreten möglicherweise noch eine letzte Hürde zu nehmen. Die Gewerkschaft der im Ausland beschäftigten Wanderarbeiter sammelt Unterschriften zur Durchführung eines allerdings wenig aussichtsreichen Referendums, um das Gesetzespaket doch noch zu kippen. Die Begründung: Die gleichzeitig geplante Kürzung des Arbeitslosengelds für Grenzgänger, die im Ausland ihren Job verlieren, widerspreche den EU-Bestimmungen zur sozialen Sicherheit.
De Maart
Hätte mir auch gefallen. Morgens zum Frühschoppen, Nachmittags zur Arbeit, aber maximal 3 Stunden.
Wie ist es mit Arbeitslosen bei der Jugend?