Eine Hündin und sieben Welpen wurden illegal aus Serbien, einem nicht anerkannt tollwutfreien Land, nach Luxemburg gebracht. Die acht Tiere befinden sich derzeit in Quarantäne, um eine Tollwutinfektion auszuschließen. Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) erinnert deswegen in einer Pressemitteilung an die Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern. Die ALVA betont die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorgaben.
Hunde, Katze oder Frettchen müssen durch einen Mikrochip identifizierbar sein. Für die Einreise muss außerdem eine gültige Tollwutimpfung vorliegen – wobei zwischen der Impfung und der Abreise aus dem Herkunftsland mindestens 21 Tage liegen müssen. Handelt es sich um ein Tier aus einem nicht tollwutfreien Land, muss es sich mindestens 30 Tage nach der Impfung einer Tollwut-Antikörper-Titrierung unterziehen.
Bei einem positiven Test darf der Vierbeiner frühestens nach drei Monaten nach Luxemburg transportiert werden. Innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise muss es außerdem von einem amtlichen Tierarzt untersucht werden. Zudem muss ein amtlicher Tierarzt dem Tier eine Gesundheitsbescheinigung ausstellen.
		    		
                    De Maart
                
                              
                          
                          
                          
                          
                          
                          
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