Luxemburg, Frankreich und Deutschland hatten sich mit der Unterzeichnung des Vierten Protokolls zum Moselvertrag am 18. September 2023 darauf geeinigt, die Moselschifffahrt zum 1. Juli 2025 von den Schifffahrtsabgaben zu befreien. Luxemburg und Frankreich hätten inzwischen die nötigen Vorkehrungen getroffen. Deutschland hingegen hinkt hinterher, wie aus einer Pressemitteilung der Moselkommission vom Dienstag hervorgeht.
Ursache für die Verzögerung Deutschlands sei das vorzeitige Ende der alten Regierungskoalition, infolgedessen das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. So musste der Gesetzesentwurf am 20. Mai erneut im Bundestag eingebracht werden, was wiederum zu einer Verzögerung der Abgabenbefreiung führen wird, heißt es weiter.
Die Moselkommission glaubt allerdings, dass „die Abgabenbefreiung nur mit geringfügiger Verzögerung und noch in diesem Jahr in Kraft treten kann“. Dafür ließe sich derzeit jedoch noch kein genauer Zeitpunkt nennen. (WiR)
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