Die Rentenreform aus dem Jahr 2012 ermöglicht es, Personen nach dem 65. Lebensjahr ihre Rente mit einem zusätzlichen Berufseinkommen ohne Einschränkungen aufzubessern. 6.309 von 120.219 Beziehern einer Altersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung ab diesem Alter haben 2022 aus einer Erwerbstätigkeit in Luxemburg Einkünfte erzielt.
In 3.237 Fällen überschritten diese Einkünfte die Schwelle von einem Drittel des sozialen Mindestlohns („non-insignifiant“). Das schreibt die Ministerin Martine Deprez (CSV) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Marc Baum („déi Lénk“).

Das Erwerbseinkommen der 6.309 betroffenen Personen stammt 2022 in 2.434 Fällen aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit, in 356 Fällen aus einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit, in 1.514 Fällen aus einer geistigen Tätigkeit und in 2.005 Fällen aus einer anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit.

In dem Schreiben heißt es weiter, dass laut Artikel 178 des CSS „Bezieher einer Altersrente, die eine selbstständige Tätigkeit nach dem Alter von 65 Jahren auf eigene Rechnung ausüben, nicht beitragspflichtig sind“. Im Falle der Ausübung einer unselbstständigen Beschäftigung müsse der Rentenkassenbeitrag regulär gezahlt werden. Die Hälfte des Nominalbetrags, der vom Versicherten zu tragen ist, könne einmal pro Kalenderjahr erstattet werden.
Als „non-insignifiant“ geltende Berufseinkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten, die von Rentnern erzielt werden und nicht rentenversicherungspflichtig sind, beliefen sich im Jahr 2022 auf 79,8 Millionen Euro. Davon wurden 4,9 Millionen Euro wieder an die Bezieher einer Altersrente zurückerstattet. (Red.)
De Maart
Darf ich denn jetzt schwarz oder nicht? Man hatte mir gesagt, maximal 16 Stunden pro Woche.