Samstag25. Oktober 2025

Demaart De Maart

Jeunesse-ProzessLuxemburger Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Gefängnis für Jugendtrainer 

Jeunesse-Prozess / Luxemburger Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Gefängnis für Jugendtrainer 
Unterhalb des Trainingskomplexes kam es am 20. Januar 2023 zum Gewaltexzess mit tödlichen Folgen für einen Asylbewerber Foto: Philip Michel

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Von Einsicht oder Reue keine Spur, dagegen legte sich der Hauptangeklagte im Prozess um den tödlichen Zwischenfall beim Jugendtraining der Escher Jeunesse im Januar 2023 mit der Richterin an. Fazit: Der dritte Prozesstag hatte es in sich, wobei sich der wegen Totschlags beschuldigte Jugendtrainer beinah um Kopf und Kragen redete. Die Staatsanwaltschaft forderte schlussendlich wegen Totschlags 18 Jahre Gefängnis, darunter einen Teil ohne Bewährung.

Am dritten Prozesstag um den tödlichen Zwischenfall beim Jugendtraining des Fußball-Rekordmeisters Jeunesse Esch ging es am Donnerstag ans Eingemachte. Nachdem die Zeugenaussagen am Vortag noch wenig Licht ins Dunkle gebracht hatten, schilderten der wegen Totschlags angeklagte Jugendtrainer L. und Spielervater D. ihre Sicht der Dinge. Dabei musste der Prozess auf Bitte von L.s Anwalt Mioli kurzzeitig unterbrochen werden, damit er einige klärende Worte mit seinem Mandanten wechseln und dieser sich endlich beruhigen konnte.

Zuvor hatte er reichlich impulsiv und fast schon belehrend auf die Fragen der Präsidentin der 13. Kriminalkammer, Sylvie Conter, geantwortet. Bis der Richterin endgültig der Kragen platzte. Mehrmals wies Conter den Angeklagten L. auf den Ernst seiner Lage hin, ohne dass dieser seine Einstellung änderte. „Glauben Sie noch immer, die Sache gut gemacht zu haben?“, fragte Conter. Und auch wenn L. „Nein“ sagte, so hatten seine Aussagen im Gerichtssaal herzlich wenig mit Reue zu tun.

L. blieb dabei, dass der wegen schwerer Körperverletzung mitangeklagte Spielervater D. mit einem Ziegelstein auf das Opfer A. eingeschlagen hatte, was dieser bestritt und was am ersten Prozesstag von der Gerichtsmedizinerin ausgeschlossen wurde. Das ist insofern relevant, da ansonsten L. der einzige und entscheidende Täter ist. L. gab zu, mit einem Stein auf A.s Kopf eingeschlagen und anschließend dreimal mit dem Messer zugestochen zu haben. Eine der drei Stichverletzungen hatte zum Tod des Asylsuchenden aus dem Irak geführt.

Aufgrund der Schwere der vorgeworfenen Taten forderte der Staatsanwalt für L. eine Haftstrafe von 18 Jahren wegen Totschlags, darunter einen Teil ohne Bewährung. L. habe den bäuchlings am Boden liegenden, immobilisierten A. weiter mit einem Stein traktiert und das Messer tief in dessen Gesäß beziehungsweise Innenschenkel gerammt. Dabei sei die Situation zu diesem Moment entschärft gewesen, das Opfer wehrlos und L. mehrfach von Spielervater D. aufgefordert worden, aufzuhören. Erschwerend käme hinzu, dass L. während des Prozesses keinerlei Reue zeigte. Für den Spielervater D. ließ der Staatsanwalt mildernde Umstände gelten und forderte eine Geldstrafe.

Der Tathergang

A. war am 20. Januar 2023 angetrunken auf dem Trainingskomplex in der Hiehl aufgetaucht, wo gerade das Training der Minimes (U13) beginnen sollte. Dort kam es zum ersten Disput mit L. Als A. dem Jugendtrainer aus kurzer Distanz den Ball ins Gesicht geworfen hatte, antwortete L. mit einem Faustschlag. Die Polizei wurde erstmals gerufen. L. verzichtete auf eine Anzeige, also zogen die Beamten wieder ab.  

Zur gleichen Zeit ging A. wutentbrannt in ein Geschäft, wo er ein Messerset kaufte, um eine gute halbe Stunde später mit zwei großen Messern bewaffnet auf den Trainingsplatz zurückzukehren. Dort trainierten 26 Kinder unter der Obhut von Trainer L. und seinem damals minderjährigen Halbbruder C. Zusammen mit Spielervater D. stellten sie sich dem Angreifer, der kurze Zeit später zum Opfer werden sollte, entgegen. D. warf einen Ziegelstein nach A. und traf ihn an der Brust. L. hatte sich mit einem Mülleimer aus Metall bewaffnet, C. mit einer Plastikstange. 

A. flüchtete schließlich durch das untere Tor des Jeunesse-Trainingskomplexes, das damals meist offen stand. Die drei verfolgten ihn und hatten A. gestellt, als er auf dem abschüssigen Weg ins Stolpern geraten war. Laut den Ermittlern hatte A. seine Messer fallen lassen, was D. bestätigte. Die Männer traktierten A. mit Faustschlägen und hielten ihn am Boden fest. L. schlug mit einem Stein auf das Opfer ein, sein Bruder trat A. ebenfalls mehrmals gegen den Kopf. D. versuchte, die Situation zu beenden, indem er sich schützend auf den Kopf des Opfers legte. Doch der Gewaltexzess ging weiter, als sich L. das Messer schnappte und damit dreimal zustach. Zweimal in das Gesäß und einmal in die Oberschenkelinnenseite, wo das Messer eine Hauptschlagader traf. Als Grund gab L. an, dass er eine Flucht von A. hätte verhindern wollen. Wer anschließend die Tatwaffe wegschleuderte, konnte am Donnerstag nicht endgültig geklärt werden.  

„Es war Instinkt, das kann man nicht erklären“, antwortete der Hauptangeklagte Jugendtrainer auf die Frage, warum er auf den gestellten und zu diesem Zeitpunkt wehrlosen A. eingestochen habe – „man hätte anders reagieren können, haben wir aber nicht“. Er habe die in seiner Obhut befindenden Kinder beschützt. Der anschließende Gewaltexzess, nachdem die Situation entschärft war, könnte ihn nun teuer zu stehen kommen. 

Die Nebenkläger der Familie A.s forderten unterdessen einen Schadenersatz von insgesamt 200.000 Euro. Fortgesetzt wird der Prozess am Freitagmorgen mit den Plädoyers der Anwälte der Beschuldigten. Auch soll sich der Jugendtrainer dann in einem zweiten Prozess wegen häuslicher Gewalt verantworten. Dessen Halbbruder C. soll sich laut Wort-Informationen vor dem Jugendrichter verantworten müssen.

Klausi
14. März 2025 - 11.08

Tiere folgen blind ihrem Instinkt, Menschen dagegen ihrem Verstand, wenn vorhanden.

Luxmann
13. März 2025 - 22.13

Als angeklagter einer straftat vor gericht nicht wenigstens kuenstliche reue zu zeigen und sich dann noch mit dem richter anzulegen ist natuerlich der direkte weg zu einer langen gefaengnisstrafe...seltsam dass manche das anscheinend nicht begreifen.
Obwohl sicher jeder rechtsanwalt das seinem klienten vorher klar sagt.