145 Euro Strafe für Rettungsgassen-Sünder

145 Euro Strafe für Rettungsgassen-Sünder

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Wenn Rettungskräfte zu einem Einsatz unterwegs sind, zählt jede Sekunde. Das Thema „Rettungsgasse“ ist in aller Munde. Doch: Nicht alle Fahrer halten sich daran. In den sozialen Medien rufen Feuerwehrleute und Rettungskräfte deshalb dazu auf, diese einfache Maßnahme auch umzusetzen.

Eine Rettungsgasse zu bilden, ist eigentlich ganz einfach: Fahrer müssen im Falle eines Staus zwischen beiden Fahrbahnen soviel Platz lassen, dass Einsatzwagen bei der Durchfahrt nicht behindert werden. Voraussetzung dafür ist eigentlich nur, dass man nicht an der Stoßstange des Vordermanns klebt. So bleibt genügend Platz das  Fahrzeug, über die Fahrbahnbegrenzung hinaus aus dem Weg zu schaffen.

 Priorität liegt in der Einsatzleitung

Hält man sich nicht daran, kann eine saftige Strafe fällig werden. Laut Artikel 156-16 der Luxemburger Straßenverkehrsordnung kann das bis zu 145 Euro und zwei Punkte auf dem Führerschein kosten.

15 Verwarnungen wurden bereits wegen der Behinderung von Rettungskräften ausgestellt. Allerdings: Wird die Polizei zu einem Einsatz geschickt, liegt deren Priorität darin schnellstmöglich den Unfallort zu erreichen, um den Rettungseinsatz zu leiten und nicht darin mögliche Rettungsgassen-Sünder zu bestrafen.

MG
2. November 2017 - 10.15

Ech pechen och 1m hannendrop am Stau, awer schon op der lenker resp rietser Sait, dann as dat keen Thema !

Den Pingelechen
31. Oktober 2017 - 9.58

"Voraussetzung dafür ist eigentlich nur, dass man nicht an der Stoßstange des Vordermanns klebt." Jo gudd,mée bréngt dat mol villen Autofueher bai,déi sech jo bekanntlech emmer manner un d'Strossenverkéihersuerdnung halen,well do lait den Problem,haut get just nach ze dicht opgefuehr an wann éen dém schnellen Mensch net schnell genuch aus den Féiss könnt,get geblénkt an getuut wéi mell ! An genau esou Leit sin den Problem haut des Dags op eisen Stroossen,vun den Raser an Alkoholsünder mol guer net ze schwetzen,well dat ass nach éen anert Problem....

ROBERT POLFER
30. Oktober 2017 - 22.44

Rettungsgasse ist bekannterweise äusserst wichtig . Strassenbauverwaltung mit Rettungskräften müssen durchkommen . Es soll ja schnellstens wieder freie Strasse geben nach Problemen . Lösung : Autokamera /Video für Polizei/Feuerwehr und Strassenbauverwaltung in Dienstfahrzeuge einbauen . So kann Gefilmtes später aufgearbeitet werden und verantwortungslose Fahrer gestraft werden .

Ben
30. Oktober 2017 - 20.00

Ja, ganz genau, sobald Stau (oder am bestem bereits bei „Fast“-Stillstand) ist, ist die Rettungsgasse zu bilden, und nicht nur bei einem Unfall. Es kommt auch vor, dass Rettungsfahrzeuge nicht zu einem Unfall unterwegs sind, sondern ein RTW zum Beispiel mit einem Notfallpatientin unterwegs zum Krankenhaus.

Ben
30. Oktober 2017 - 19.57

Leiwen Här Kreins, All dei Leit dei sech „bis op dei läscht Meteren firquetschen“, wie dir daat soot, hun den TIRETTESYSTEM verstaan an haalen dech drun!

Henri Kreins
30. Oktober 2017 - 16.34

viel ze belleg an op eng päss daat selwecht wann all Mensch sech geiw do anreien woue Schelter stinn daat bunn mei eng geht dann wieren och viel manner Stauen am platz sech nach bis op deen läschten metter vir ze quetschen .

lulu
30. Oktober 2017 - 16.27

Das problem ist nur dass auf unseren autobahnen während dem Hauptverkehrsaufkommens immer Stau ist und im prinzip selten wegen einem Unfall. Also müssten wir permanent eine Rettungsgasse bilden oder? Ich finde dann müssten die Autobahnen so ausgebaut werden dass immer eine Rettungsgasse zur Verfügung steht und sollte diese dann von Verkehrsteilnemern nicht rechtmässig benutzt werden sollten dann saftige Strafen erfallen mindestens 1000€.

Laird Glenmore
30. Oktober 2017 - 14.46

viel zu billig, müßte € 500,-- kosten und mindestens ein Jahr Fahrverbot, das gleiche für Gaffer und Handyfilmer.