Alkohol am SteuerBetrunkener Autofahrer ignoriert mehrere rote Ampeln 

Alkohol am Steuer / Betrunkener Autofahrer ignoriert mehrere rote Ampeln 
 Symbolfoto: Editpress

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Die Polizei musste in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag mehrfach eingreifen, weil Personen betrunken mit dem Auto unterwegs waren. In Wiltz wurde eine Frau bei einem Unfall leicht verletzt, in Luxemburg-Stadt raste ein Verkehrssünder durch mehrere rote Ampeln. 

Mehrere Autofahrer haben in der vergangenen Nacht ihren Führerschein abgeben müssen, weil sie mit zu viel Alkohol im Blut unterwegs waren. In Grevenmacher wurde eine betrunkene Autofahrerin geschnappt, als sie gegen 21.00 Uhr anhielt, um nach dem Weg zu fragen. In Schieren wurde eine halbe Stunde später ein Auto gemeldet, dass mitten auf der Fahrbahn einfach stehen blieb. Die Polizei musste feststellen: Der Fahrer hatte etwas zu viel getrunken. Eine fast identische Situation gab es in Mondorf am Mittwochnachmittag. Auch hier dachte der Fahrer, er könne ja mal mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben. Allerdings pöbelte dieser dabei auch andere Fahrer an. Die Polizei kontrollierte ihn und der Alkoholtest war positiv. 

In Wiltz überschlug sich bei einem Unfall um kurz vor 23.00 Uhr ein Auto. Die Fahrerin wurde dabei nur leicht verletzt. Auch hier schlug der Alkoholmesser an. In Belair war um kurz nach Mitternacht ein Auto in die falsche Fahrtrichtung unterwegs. Auch hier war der Fahrer betrunken. Und ein weiterer betrunkener Fahrer wurde in Bonneweg am Donnerstagmorgen geschnappt. Bei allen Fällen war der Alkoholgehalt so hoch, dass die Führerscheine eingezogen wurden, die Fahrer ein provisorisches Fahrverbot erhielten und eine Anzeige kassierten. 

Der Polizei fiel außerdem gegen 2.30 Uhr ein Autofahrer in Luxemburg-Stadt auf, der mehrere rote Ampeln missachtete. Die Polizei verfolgte den Wagen und konnte das Fahrzeug auf der Autobahnausfahrt in Richtung Bridel stoppen. Der Fahrer musste den Führerschein abgeben, da er zu viel getrunken hatte. Er und seine vier Mitfahrer kassierten außerdem eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von jeweils 300 Euro, weil sie die Ausgangssperre missachtet hatten.