Verkehrsminister BauschSensibilisierungskampagne soll an das Tragen der Maske im öffentlichen Verkehr erinnern

Verkehrsminister Bausch / Sensibilisierungskampagne soll an das Tragen der Maske im öffentlichen Verkehr erinnern
Im öffentlichen Verkehr in Luxemburg herrscht eine Maskenpflicht. Doch nicht jeder setzt seine Maske auch richtig oder überhaupt auf.  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Wer in Luxemburg mit Bus, Bahn oder Tram unterwegs ist, muss eine Maske tragen. Doch nicht jeder hält sich an die Vorschrift. 2020 gab es mehr als 450 Fälle, in denen gegen die Regel verstoßen wurde. Das CFL-Personal hat in diesen Fällen wenig Handhabe. 

Im öffentlichen Verkehr gilt in Luxemburg eine strikte Maskenpflicht. Doch nicht jeder scheint das respektieren zu wollen. 453 Mal war das CFL-Personal zwischen März und Dezember 2020 mit Personen konfrontiert, die ihre Maske nicht richtig aufhatten – oder sich schlicht weigerten, sie überhaupt aufzusetzen. Das antwortet Transportminister François Bausch auf eine parlamentarische Frage von Marc Goergen (Piratenpartei). Das Personal selbst hat keine Befugnis, diese Maskenverweigerer zu verwarnen oder zu bestrafen. Es kann die Person nur auffordern auszusteigen bzw. den Zoll sowie die Polizei verständigen. 

Mit einer Sensibilisierungskampagne will das Transportministerium für das Maskentragen in Bus, Bahn und Tram werben. So hängen „Obligation du port de masque“-Plakate in den Fahrzeugen und an den Bahnhöfen. Außerdem seien „Pins“ verteilt worden, um die Kunden auf die Verpflichtung aufmerksam zu machen. Vor jeder Zugabfahrt gebe es auch eine akustische Erinnerung, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. 

Zusätzlich gebe es regelmäßige Aktionen mit dem Zoll und der Polizei, wo in den Zügen kontrolliert wird. Marc Goergen macht in seiner Frage allerdings darauf aufmerksam, dass laut Aussagen des Transportministers an vier Tagen rund 34 Züge kontrolliert worden seien. Bei hunderten Zugfahrten pro Tag in Luxemburg sei dies aber sehr wenig. Bausch setzt dem entgegen, dass an jedem Wochentag rund 60 Zöllner im öffentlichen Verkehr unterwegs seien. Es würden auch in regelmäßigen Abständen Kontrollen in den Bahnhöfen durchgeführt. 

Masken wolle das Transportministerium nicht an die Kunden verteilen. In den allermeisten Fällen, wo gegen die Covid-Regeln verstoßen wurde, habe es sich um Kunden gehandelt, die ihre Maske nicht richtig aufhatten oder nicht anziehen wollten. Fehlende Masken seien also nicht das Problem. 

Emile
28. Februar 2021 - 11.26

Monsieur Bausch, setzt alles drun datt mer Impfstoffer kréien an haalt matt dem Kabbes do op.

Till Eule vor dem Spiegel
28. Februar 2021 - 5.58

Zu Spitzenzeiten , wie Heringe in der Tonne, sind die Fahrgäste zusammengepfercht in den überfüllten Transportfahrzeugen, da werden Masken auch nicht mehr den von ihnen erwartenden Schutz bieten. Vielleicht wäre es an der Zeit unsere Ökosultane sich Gedanken machen würden, durch mehr Platz in Zügen und Busse eine gewisse Distanz gewahrt werden könnte.

S.N.
27. Februar 2021 - 21.16

Alles schön und gut aber wieso wird die Ausnahmeregelung in diesen Kampagnen nie erwähnt, damit die Menschen auch wissen, dass es durchaus Ausnahmen geben kann und gibt. Denn oft werden die Menschen die keine Maske tragen können regelrecht angegriffen und diskriminiert. Im Gesetz steht es zwar drin aber niemand ist informiert... Das vermag keiner dieser großen Regierung Luxemburgs zu erinnern obwohl dies bei jeder Forderung die Maske zu tragen eigentlich die Regel sein müsste. (6)L’obligation de distanciation physique et de port du masque prévue aux paragraphes 2 et 4 ne s’applique : 1° ni aux mineurs de moins de six ans ; 2° ni aux personnes en situation d’handicap ou présentant une pathologie munies d’un certificat médical ; 3° ni aux acteurs cultuels, ni aux orateurs dans l’exercice de leurs activités professionnelles ; 4° ni aux acteurs de théâtre et de film, aux musiciens, ainsi qu’aux danseurs qui exercent une activité artistique professionnelle ; L’obligation de distanciation physique ne s’applique pas non plus aux marchés à l’extérieur et aux usagers des transports publics. L’obligation de se voir assigner des places assises ne s’applique ni dans le cadre de l’exercice de la liberté de manifester, ni aux funérailles, ni aux marchés, ni dans le cadre de la pratique des activités visées à l’article 4bis ni dans les transports publics.

d'Boufermamm
27. Februar 2021 - 18.09

Wer das jetzt noch nicht geschnallt hat, kapiert es nie. Wer sich weigert einen Mundschutz zu tragen, müsste das Transportmittel beim nächsten Halt verlassen und zuzüglich eine entsprechend hohe Geldstrafe bezahlen. Aber unser öffentlicher Transport ist ja gratis und Schaffner resp. Kontrolleure haben wenige Befugnisse und werden immer seltener, werden angepöbelt und nicht selten angegriffen. Fehlende Masken sind nicht das Problem, das Problem ist der Mangel an Respekt und Manieren verschiedener Passagiere.