Abstand und MaskenFriedhofsbesuch: Auch an Allerheiligen gelten in Luxemburg Sicherheitsmaßnahmen

Abstand und Masken / Friedhofsbesuch: Auch an Allerheiligen gelten in Luxemburg Sicherheitsmaßnahmen
Auch bei den Segnungen an Allerheiligen kommt es dieses Jahr coronabedingt zu Einschränkungen Symbolfoto: Editpress/Alain Rischard

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Die Corona-Fallzahlen in Luxemburg bleiben hoch und Allerheiligen nähert sich – das Erzbistum Luxemburg hat dazu auf seiner Website bekannt gegeben, welche Corona-Regeln am 1. November auf den Friedhöfen gelten.

Viele Luxemburger begeben sich am jährlichen Feiertag Allerheiligen am 1. November auf den Friedhof, um an den traditionellen Friedhofsegnungen teilzunehmen. In diesem Jahr gibt es dabei einige Dinge zu beachten, denn wegen der Corona-Pandemie gelten auch dort bestimmte Regeln.

Laut der Website des Erzbistums Luxemburg ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske beim Betreten des Friedhofs bis zum Grab Pflicht. Das gilt ebenso für das Verlassen des Friedhofgeländes. Während der Segnung und der Verweildauer am Grab sei das Tragen einer Maske verpflichtend, da dabei in den meisten Fällen ein Abstand von zwei Metern Distanz nicht möglich sei. Davon ausgenommen seien Menschen, die in einem Haushalt zusammenwohnen und die Abstandsregeln zu anderen Grabbesuchern einhalten.

Die Person, die die Segnung mit Weihwasser vornimmt, sowie sie begleitenden Ministranten oder Lektoren müssen dem Erzbistum zufolge ebenfalls eine Maske tragen. Bei Wortgottesdiensten vor der Gräbersegnung solle zudem auf das Einhalten der Schutzmaßnahmen geachtet werden. Bei einer Kollekte dürfe der Korb nicht von Hand zu Hand herumgereicht werden.

Alle Details zu den Sonderregelungen finden Sie auf cathol.lu.

J.C.Kemp
20. Oktober 2020 - 19.50

Ech si gespaant op d'Zuele vu 5-6 Deeg duerno!

verviers
19. Oktober 2020 - 22.20

Bleift doheem, déi Doudeg kréien näischt méi mat.