Mit Spannung erwarteten die Prozessbeteiligten und das Publikum im Gerichtssaal am Freitagvormittag den Urteilsspruch der Richter. Die Richter der 13. Straf- und Kriminalkammer haben entschieden: Lebenslange Haft für den Ex-Polizisten Gilles L. (30). Dem Ex-Polizisten wurde vorgeworfen, im September 2016 in seiner Wohnung in Bereldingen seine Schwester und deren Lebenspartner mit Zyankali vergiftet zu haben.
Die Ermittler kamen zum Schluss, dass den beiden Opfern das Zyankali vom Polizisten verabreicht worden war, wobei er das Gift in einen Likör gemischt hatte. Im Gerichtsverfahren kamen die Ermittler zum Schluss, dass der Ex-Polizist die Tat bereits Wochen vorher auf minutiöse Weise plante, indem er etwa im Darknet die tödlichen Auswirkungen von Botulinum und Zyankali studiert hatte.
Der Fall machte landesweit Schlagzeilen
Im Giftmord-Prozess lagen Anklage und Verteidigung in ihren Forderungen weit auseinander: Staatsanwältin Martine Wodelet hatte für den Ex-Polizisten lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Verteidiger Me Rosario Grasso gab den Richtern dagegen zu verstehen, dass sein Mandant etwas provoziert hätte, was er nicht gewollt habe. Der Verteidiger bat deshalb das Gericht, die Straftat nicht als „geplanten Mord“ zu bewerten.
Im Lauf der Verhandlungen wurde auch ein Einblick möglich in die Welt, in der der junge Mann lebte. Zentrale Werte in seinem Leben waren Geld, sowie möglichst viel Luxus, den er sich nach seinen finanziellen Verhältnissen eigentlich gar nicht leisten konnte. In der Anklage hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft unterstrichen, dass die Beziehung zu seiner Schwester alles andere als harmonisch gewesen sei. Laut Staatsanwaltschaft soll er es auf das Vermögen seiner Schwerster abgesehen haben.
Der Presse wollten die Anwälte nichts zum Urteil sagen. Die beiden Verteidiger wollen zuerst die maßgebliche schriftliche Urteilsbegründung in Händen halten. Auch die Nebenkläger verzichteten auf ein Interview. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann mit dem Urteil in Berufung gehen. Dafür hat er 40 Tage Zeit.
Da erging Gnade vor Recht, schließlich war es ein Doppelmord! Im Fall einer Berufung könnte das evtl. so gesehen werden.