ArbeitsrechtKonsum von medizinischem Cannabis geht den Chef nichts an

Arbeitsrecht / Konsum von medizinischem Cannabis geht den Chef nichts an
Die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten muss der Patient seinem Arbeitgeber nicht mitteilen Foto: AFP/François Nascimbeni

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Patienten, denen medizinisches Cannabis verschrieben wurde, müssen das ihrem Arbeitgeber nicht melden. Zudem darf der Arbeitgeber nicht in die laufende Therapie eingreifen und die Einnahme am Arbeitsplatz verhindern.

Seit 2019 können in Luxemburg speziell ausgebildete Ärzte schwer kranken Patienten medizinisches Cannabis verschreiben. In einer parlamentarischen Frage wollte Sven Clement (Piratenpartei) von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) wissen, ob ein Arbeitgeber seinen Angestellten verbieten darf, aus medizinischen Gründen Hanf während einer Schicht zu konsumieren. Ferner wollte der Abgeordnete wissen, ob der Arbeitnehmer verpflichtet sei, die ihm verschriebenen Medikamente seinem Chef mitzuteilen.

„Medizinisches Cannabis kann nur konsumiert werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber auch nicht das Recht, auf irgendeine Weise in die laufende Therapie einzugreifen“, stellt Lenert klar. Dies gilt für alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Auch der Arbeitsarzt darf diese Informationen nicht weitergeben, da er an das „secret médical“ gebunden ist. „Der Arbeitsarzt ist letzten Endes der Einzige, der Einschränkungen am Arbeitsplatz aussprechen kann. Für die betroffenen Patienten ist eine vertrauliche Zusammenarbeit mit ihrem Arzt sehr wichtig. Das gilt auch für die Arbeitsstelle“, fügt Lenert hinzu.

Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten wegen des Konsums von medizinischem Cannabis kommen, rät die Ministerin, sich an die Gesetzeslage zu halten und in diesem Fall an den „Contrôle médical de la Sécurité sociale“ zu wenden.

Öle und Blüten

In Luxemburg werden verschiedene Sorten von medizinischem Cannabis verschrieben. Am häufigsten kommt es in Form von Öl oder Blüten daher. Bei Letzteren gibt es THC-reiche Varianten mit 18 Prozent THC, CBD-reiche Sorten und welche, die 9 Prozent THC und 9 Prozent CBD beinhalten. Bei den Ölen gibt es die Wahl zwischen 25 Prozent THC, 20 Prozent CBD und jeweils 10 Prozent THC und 10 Prozent CBD.

Das Pilotprojekt medizinisches Cannabis wurde im Februar 2019 in Luxemburg gestartet. Seitdem sind bislang mehr als 660 Patienten verzeichnet worden. Sie müssen ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, mindestens 25 Jahre alt sein, bei einer Krankenkasse aus Luxemburg versichert sein und die luxemburgische Nationalität besitzen.

Bei schwer kranken Menschen kann medizinisches Cannabis als Appetitanreger oder gegen Übelkeit genutzt werden sowie Schmerzen lindern. Sie erhalten ein Rezept für mindestens zwei Monate. Die Verschreibung von medizinischem Hanf verfällt nach spätestens 21 Tagen. Das Medikament muss persönlich in einer der Krankenhausapotheken abgeholt werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Arztrechnung.

Bux /
20. März 2023 - 10.54

"Bei schwer kranken Menschen"..., in der Regel sind diese Arbeitsunfähig womit sich der Konflikt mit dem "Chef" erübrigt.

Romain
19. März 2023 - 17.53

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viviane
19. März 2023 - 1.16

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