ChamberKein „Euthanasie-Tourismus“ in Luxemburg: 2021 und 2022 gab es 58 Fälle von begleitetem Suizid

Chamber / Kein „Euthanasie-Tourismus“ in Luxemburg: 2021 und 2022 gab es 58 Fälle von begleitetem Suizid
58 Fälle gab es in den beiden letzten Jahren  Archivbild: Tageblatt

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Im März 2009 verabschiedete das Luxemburger Parlament das sogenannte Euthanasiegesetz, das Sterbehilfe erlaubt. Die damaligen Befürchtungen, besonders klerikaler Kreise, Luxemburg entwickle sich damit zu einem „touristischen Ziel“ für Sterbewillige, wurden nicht erfüllt. Doch immer noch gibt es einzelne Spitäler bzw. vereinzelte Ärzte, die ihren Patienten den Wunsch nach einem selbstgewählten würdigen Tod nicht erfüllen.  

In dem Gesetz von 2009 wurde unter anderem festgehalten, dass eine nationale Kontroll- und Bewertungskommission gegründet werden sollte, die alle zwei Jahre einen Bericht ans Parlament übermittelt. Dies geschah gestern erneut. Nach 2021, als 41 Fälle von assistiertem Freitod in den Jahren 2019 und 2020 gemeldet wurden, verweist der aktuelle Bericht auf 24 Fälle im Jahr 2021 und auf 34 im Vorjahr.

Den Bericht übergaben der aktuelle Präsident der Kommission Jean-Claude Wiwinius und Vizepräsidentin Godelieve van den Bossche im Parlamentsgebäude an Kammerpräsident Fernand Etgen, der ihn gleich an den Präsidenten der Gesundheitskommission Mars Di Bartolomeo weiterreichte. 

Die meisten der Fälle, die alle von der Kommission untersucht und überprüft werden, sind, wie in der Vergangenheit, auf unheilbare Krebsleiden zurückzuführen; an zweiter Stelle stehen, wie in den Jahren zuvor bereits, neurodegenerative Erkrankungen. Trotz gut ausgebauter palliativmedizinischer Betreuung im Land kommt es bei einigen wenigen Fällen vor, dass fehlende Aussicht auf Genesung, verbunden mit großen Schmerzen, zum Wunsch nach dem eigenen Tod führen. 

„Plan de fin de vie“

Mehrere Bedingungen müssen bei einer solchen Anfrage erfüllt sein. So muss der Antragsteller u.a. großjährig und bei klarem Verstand sein, sein Wunsch muss schriftlich formuliert und ohne äußeren Druck entstanden sein, sein medizinischer Zustand muss ohne Aussicht auf Besserung oder Genesung sein, der Patient muss physisch oder psychisch leiden und die Anfrage kann jederzeit zurückgezogen werden.  

Ein solcher Antrag kann auch bereits früher gestellt werden und in den sog. „dispositions de fin de vie“ festgehalten werden; dies für den Fall, dass eine spätere Krankheit der betroffenen Person das Bewusstsein raubt. Die Formulare hierfür sind auf der Internet-Seite „sante.public“ übrigens immer noch lediglich in französische, deutscher oder englischer Sprache abrufbar; Portugiesisch fehlt zum Beispiel. 

Der Präsident der gesundheitspolitischen Kommission, Mard Di Bartolomeo, der 2009, als das Gesetz verabschiedet wurde, Gesundheitsminister war, verwies während der Überreichung des Dokumentes darauf, dass die Befürchtungen von damals (Euthanasietourismus) nicht eingetreten seien und lobte das Gesetz als Möglichkeit, in Würde zu sterben. Andere Länder, die das Thema nicht bis zum Ende ausdiskutiert gehabt hätten, würden heute bei jedem etwas spektakuläreren Fall erneut eine gesellschaftliche Debatte zum Thema erleben. Dass die Abgeordneten damals, vom Fraktionszwang befreit, ihre Entscheidung treffen konnten, habe das fortschrittliche Gesetz ermöglicht. Es sei dies die richtige Entscheidung gewesen. 

Er kündigte weiter an, dass ein nationaler „Plan de fin de vie“ zurzeit in Arbeit sei, der weitere Aspekte des Lebensendes berücksichtige. 

Nun auch im CHEM möglich

Der Bericht, der ebenfalls Verbesserungsvorschläge beinhaltet, verweist auf eine verbesserungsfähige Kommunikation, besonders zwischen Spitälern und Allgemeinmedizin, sowie einen allgemeinen Informationsmangel rund um das Thema. Oft wüssten Betroffene nicht, wohin sich wenden, und auch der Austausch unter den Ärzten könnte, sowohl im Rahmen der Studien als auch in der Weiterbildung, verbessert werden. Dieses Manko unterstrich auch der Präsident der Kommission Jean-Claude Wiwinius, der etwa Gruppengespräche von Ärzten zum Thema anregte. Alle untersuchten Fälle, so versicherte er weiter, seien in großer Würde abgelaufen. Die Mehrheit der Betroffenen sei in der Alterskategorie der 60- bis 80-Jährigen zu finden, es gebe aber auch einige seltene Fälle von Menschen, die jünger als 50 Jahre seien und ihrem Leben mit ärztlicher Begleitung ein Ende bereiten wollen. 

Am Rande der kleinen Zeremonie im Parlament war am Dienstag auch zu erfahren, dass es immer noch Ärzte bzw. Krankenhäuser gebe, die Sterbehilfe ablehnen würden. Eine gute Nachricht in dem Zusammenhang ist die Tatsache, dass Euthanasie inzwischen auch im Escher CHEM stattfindet, dies nach einigen Anlaufschwierigkeiten.

Jean-Claude Wiwinius, Fernand Etgen, Mars Di Bartolomeo und Godelieve van den Bossche (v.l.n.r.)
Jean-Claude Wiwinius, Fernand Etgen, Mars Di Bartolomeo und Godelieve van den Bossche (v.l.n.r.) Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Leila
17. März 2023 - 10.50

Ihr Wissen und Ihre Klugheit in allen Ehren, Henriette, doch was hat das mit dem Artikel zu tun? Mich interessiert vielmehr, WELCHE Krankenhäuser sich weigern zu helfen, manchmal hilft auch kein Morphium mehr und außerdem könnte der Sterbende ja davon süchtig werden...

Henriette
16. März 2023 - 21.36

Was die Pfaffen fürchten interssiert nicht, es gibt keine Hölle und keinen Himmel, Götter schon gar nicht.