Dienstag28. Oktober 2025

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SozialversicherungLuxemburg verlängert Ausnahmeregelungen mit Belgien, Deutschland und Frankreich

Sozialversicherung / Luxemburg verlängert Ausnahmeregelungen mit Belgien, Deutschland und Frankreich
 Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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Die Luxemburger Regierung hat mit Deutschland, Belgien und Frankreich eine Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Sozialversicherung getroffen. Home-Office-Arbeiter müssen die Beiträge eigentlich ab einem gewissen Zeitpunkt in ihrem jeweiligen Heimatland begleichen. Bis zum 30. Juni 2022 gilt jedoch der Corona-bedingte Sonderfall. 

Grenzgänger aus Deutschland, Belgien und Frankreich müssen in ihrem eigenen Land bis zum 30. Juni 2022 keine Sozialversicherung bezahlen, wenn sie im Home-Office arbeiten. Das schreibt die luxemburgische Regierung in einer Pressemitteilung. Normalerweise gibt es einen Schwellenwert von 25 Prozent – wer mehr als diese Arbeitszeit in seinem Home-Office im Ausland verbringt, muss dort auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Regelung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen wäre, wird damit um weitere sechs Monate verlängert.

Der luxemburgische Minister für soziale Sicherheit, Romain Schneider, dankt im Schreiben seinen Amtskollegen dafür, dass sie der Verlängerung dieser Maßnahme zugestimmt haben. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei und hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf unser tägliches Leben“, sagt Schneider. Deshalb sei es wichtig, die gemeinsamen Bemühungen fortzusetzen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Telearbeit sei ein wirksames Instrument im Kampf gegen das Virus.