Wer in Belgien lebt und in Luxemburg arbeitet, darf eigentlich nur 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten müsste er in Belgien Lohnsteuer zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und mehrfach verlängert. Dieses Abkommen sei nun bis zum 31. März verlängert worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom Freitag.
Demnach bleiben über 48.000 Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Belgien arbeiten. Dieses Abkommen solle dazu beitragen, die Pandemie weiter einzudämmen. „Wird die Vereinbarung nicht mindestens zwei Wochen vor dem 31. März 2022 von einer der zuständigen Behörden gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend bis zum 30. Juni 2022“, schreibt das Ministerium.
De Maart
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