Großbritannien hat die Europäische Union am 1. Februar 2020 verlassen. Folglich zählen britische Staatsangehörige nicht mehr als EU-Bürger. Für britische Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder gelten jedoch weiterhin die Freizügigkeitsregeln, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten am Freitag. Das Aufenthaltsrecht wurde über das ursprüngliche Stichdatum des 31. Dezember 2020 hinaus verlängert.
Um sich das Aufenthaltsrecht in Luxemburg zu sichern, muss ein Antrag per Post an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten geschickt werden. Die ursprünglich dafür vorgesehene Frist vom 30. Juni 2021 ist verlängert worden – auf den 31. Dezember 2021. Alle weiteren Informationen über die Aufenthaltsbescheinigung für britische Staatsbürger sind auf www.guichet.lu/ressortissant-britannique zu finden.
De Maart
Heißt es nicht mehr BR EXIT?