Ein Fahrer verursachte bei Reisdorf einen Unfall, als er gegen ein anderes Auto prallte und es dabei leicht beschädigte. Trotzdem setzte er seine Fahrt in Richtung Befort fort. Ein Zeuge hatte den Unfall aber bemerkt und rief die Polizei, die konnte kurz danach den Verursacher samt Zeugen bei einem Wald stellen. Der Fahrer war merkbar betrunken und musste ins Röhrchen blasen. Der Alkoholtest schlug so weit aus, dass der Führerschein eingezogen werden musste.
In Strassen wiederum entdeckte die Polizei ein junges Paar, dass um 3 Uhr morgens in der rue des Romains unterwegs war. Als die Beamten den Dienstwagen abstellten, um die Kontrolle durchzuführen, setzten sich die beiden in ein Auto und fuhren Richtung Bartringen davon. Kurz vor der Autobahnauffahrt wurden sie aber von der Polizei gestoppt und kontrolliert. Der Fahrer war angetrunken und beide bekamen ein Protokoll wegen der missachteten Ausgangssperre.
		    		
                    De Maart
                
                              
                          
                          
                          
                          
                          
                          
Definitiv nicht weggelaufen und gegen dieses Protokoll Widerspruch einlegen, das ist der richtige Weg. Nur so kann man auch diese Verordnung richtig anfechten. Die Beweislast der absoluten Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit...uvm. liegt dann bei der Staatsanwaltschaft, die aber nicht mit einer sehr guten Argumentation konkurrieren kann.
Diese Verordnungen gleichen ja sogar dem Kriegsrecht...
Pärchen in Strassen erwischt, bis Bartringen verfolgt, und protokolliert.
Hunderte feiern auf Drei Eicheln, nicht ein einziger gefasst.
Hat dieses kriminelle trunkenbold Pärchen jetzt einen oder zwei Protokolle bekommem ? Dies ist in einer Seuchenzeit absolut wissenswert , oder ?
Formidabel datt mer déi gudd Police hun.
Mee, huelen sie och déi fest, déi den Impfdesaster verschëlt hunn?