Takeaway pfui, Lieferung hui – das gibt Mittelstandsminister Lex Delles (DP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Piratenabgeordneten Sven Clement bekannt. Oder in der ausführlicheren Variante: Wer nach 21 Uhr noch Hunger verspürt und vor einem gähnend leeren Kühlschrank steht, muss sich sein Nachtmahl liefern lassen. Denn die Abholung von Essen gilt nicht als „valider Grund“, um die Ausgangssperre zu umgehen. Es handelt sich um ein privates Anliegen.
Lieferanten hingegen, die Essen zu Menschen nach Hause bringen, gehen ihrem Beruf nach – und dürfen deshalb auch nach 21 Uhr noch auf den Straßen des Landes unterwegs sein. Laut Clement war das einigen Polizisten nicht bekannt – diese sollen Restaurants darüber in Kenntnis gesetzt haben, dass sie ihre Aktivitäten ab 21 Uhr abends einzustellen hätten. Mittelstandsminister Delles stellt dies nun richtig: Restaurants können weiter zu ihren normalen Öffnungszeiten Essen ausliefern. (hat)
"Lieferanten hingegen, die Essen zu Menschen nach Hause bringen, gehen ihrem Beruf nach "
Also die Nutten dürfen raus weil sie arbeiten aber die Freier nicht?
Liwerservice vun den Restauranten schein a gudd, awer wann ech gelift mat respekt am Strooseverkeier; leider stellen ech fest dass den code de la route fir dei livreuren net zielt. Sie rennen mat iwerdriwener Vitesse duerch Dierfer , parken trottoiren voll, an dat schlemmst: sie ignoreiren esouguer Fousgaengerstreifen well d'Iessen muss jo warem ukommen. Ech froen mech just wou do eis Police ass fir emol erem uerdnung ze schaafen.
Wat vir e Restaurant liwwert dann nach no 21.00h??
A wat geschitt
wann ech no der Metteschicht heemfueren
an ennerwee nach eng Pizza
an der Tankstell well kafen??
Whaat e Blödsinn!