Samstag8. November 2025

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441 Notrufe pro TagIn diesen Situationen soll man die Notrufnummer 113 kontaktieren

441 Notrufe pro Tag / In diesen Situationen soll man die Notrufnummer 113 kontaktieren
Auch bei verdächtigen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen soll man die Notrufnummer 113 kontaktieren Foto : Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Die nationale Notrufzentrale nimmt pro Tag 441 Anrufe entgegen. In einer Pressemitteilung erklärt die Polizei wann eine Person die Notrufnummer kontaktieren soll – und wann nicht.

Im Jahr 2019 seien rund 161.000 Anrufe bei der Polizei-Notrufnummer 113 eingegangen – das entspricht einem Durchschnitt von 441 Anrufe pro Tag. Das geht aus einer Pressemitteilung der Luxemburger Polizei hervor. Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, würden die Mitarbeiter der nationalen Notrufzentrale nach dem Namen und Geburtsdatum des Anrufers, einer Beschreibung des Sachverhalts und – falls zutreffend – der beteiligten Personen fragen.

Während des Gesprächs zwischen dem Anrufer und dem „Calltaker“ würden die bereitgestellten Informationen direkt in die Computersoftware für die Verwaltung und Zuteilung von Polizeistreifen übernommen werden. „Je mehr Details der Anrufer angeben kann, desto effektiver und zeitnaher kann die Polizei reagieren“, steht in der Pressemitteilung. Ein Mitarbeiter könne noch während dem Telefonat eine Streife zum Ort des Geschehens schicken.

Im Falle eines Notfalls, einer Gefahr oder Bedrohung müsse die Notrufnummer 113 sofort kontaktiert werden. „Es gibt aber auch andere Situationen, in denen wir empfehlen, die Notrufnummer zu kontaktieren: Zum Beispiel, wenn jemand eine verdächtige Person, ein Auto oder einen Gegenstand beobachtet“, schreibt die Polizei.

Allerdings sei die Notrufnummer 113 keine Auskunftsnummer. Für alle weniger dringenden Vorgänge oder Informationen, die kein sofortiges polizeiliches Eingreifen erfordern würden, stehe der Öffentlichkeit die Polizeidienststellen und die „virtuelle Polizeiwache“ zur Verfügung. Die Überlastung und der Missbrauch einer Hotline könne auch zur strafrechtlichen Verfolgung führen. Ein Anruf an die Notrufnummer 113 werde aufgezeichnet und für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt – danach werde er gelöscht.