Die Einreiseanmeldungspflicht für Deutschland-Reisende aus Risikogebieten ist seit dem 8. November gültig. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die lediglich durch Luxemburg durchgereist sind und sich sonst nicht im Land aufgehalten haben, und auch Personen, die in Deutschland nur auf Durchreise sind oder sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben bzw. nur 24 Stunden nach Deutschland reisen. Ebenfalls nicht anmelden müssen sich Menschen, die berufsbedingt nach Deutschland einreisen oder die Waren oder Güter transportieren. Das teilt das luxemburgische Außenministerium am Sonntag mit.
Die digitale Einreiseanmeldung kann unter der folgenden Internetseite abgerufen werden: www.einreiseanmeldung.de. Außerdem sollten Reisende die Regelungen der Bundesländer durchsehen, in oder durch die sie reisen. Es kann nämlich zu erheblichen Unterschieden kommen, da verschiedene Bundesländer substanzielle Ausnahmeregelungen haben. Im Saarland bleibt die Ausnahme von der Quarantänepflicht für alle Aufenthalte von weniger als 24 Stunden bestehen. Auch in Rheinlang-Pfalz würden die Ausnahmeregelungen für den Grenzverkehr von Luxemburgs Einwohnern bestehen bleiben. Das bestätigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer dem Luxemburger Außenminister Jean Asselborn.
De Maart
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