Mittwoch5. November 2025

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Krankenschein gefälscht: Drei Monate Haft auf Bewährung

Krankenschein gefälscht: Drei Monate Haft auf Bewährung

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Weil ein Mann ein ärztliches Attest gefälscht hatte, wurde er am 20.6. zu drei Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil fiel somit milder aus als die ursprünglich geforderten sechs Monate auf Bewährung samt Geldstrafe.

Gegen Ende 2016 hatte der Arbeitgeber des Angeklagten Anzeige bei der Polizei erstattet, da der Verdacht bestand, der Mann habe ein ärztliches Attest gefälscht, um ein paar freie Tage zu bekommen. Der Beschuldigte hatte einen offiziellen Krankenschein von einem Arzt als Vorlage verwendet und sämtliche Daten digital geändert.

Betrug ohne Umschweife zugegeben

Das gefälschte Attest hatte er zunächst auf elektronischem Weg an seinen Arbeitgeber geschickt – als dieser dann das Original auf Papier forderte, ruderte der Angeklagte zurück und gab seinen Betrug ohne Umschweife zu. Da der Arbeitgeber auch Fehler einräumen musste, weil der Angestellte seine vorgeschriebenen Ruhetage nicht nutzen konnte und folglich diese Tage mit einem gefälschten Attest bekommen wollte, trennten sich beide Seiten mit einem Aufhebungsvertrag.

In diesem Fall können die Betroffenen das Arbeitsverhältnis ohne Beachtung von Fristen beenden. Der Arbeitnehmer kann das Unternehmen etwa ohne Einhaltung der Kündigungsfrist verlassen, während der Arbeitgeber keine Bestimmungen zum Kündigungsschutz beachten muss.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft konnte keine kriminellen Absichten beim Angeklagten und sprach eher von „Dummheit“ bei dessen Tat.