Ein Standpunkt von Alex Bodry, Fraktionschef der LSAP
In ihrem Wahlprogramm „Loscht op muer“ von 2013 hat die LSAP eine grundlegende Trennung von Kirchen und Staat gefordert. Im Detail setzten sich die Sozialisten im Programm für einen toleranten, laizistischen Staat ein. Dies bedeutet, dass neben der Verankerung der Meinungs- und Religionsfreiheit unsere Verfassung in wesentlichen Punkten abgeändert werden muss. Inzwischen wurde eine in dieser Hinsicht weitreichende Einigung im Parlament erzielt.
„Staat und Kirchen sind voneinander getrennt“, wird es in der neuen Verfassung heißen. Der aktuelle Artikel 106 der Verfassung, der die Übernahme der Gehälter und Renten der „Kirchendiener“ durch den Staat festschreibt, wird ersatzlos gestrichen werden. Ein entsprechender Vorschlag ist mit großer Mehrheit vom Parlament beziehungsweise vom zuständigen Parlamentsausschuss gebilligt worden. Dies gilt ebenfalls für die Bestimmungen über die vertraglichen Bindungen zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften.
Diese haben in Zukunft bloß noch einen fakultativen Charakter.
Diese Einigung wurde aufgrund eines umfassenden Abkommens zwischen der Regierung und den anerkannten Glaubensgemeinschaften aus dem Jahr 2015 erst möglich gemacht. Des Weiteren verlangten die Sozialisten in ihrem Wahlprogramm eine Neuordnung vor allem der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den konventionierten Religionsgemeinschaften. Dies ist in Zwischenzeit geschehen und gesetzlich verankert. Die staatlichen Subventionen nehmen progressiv ab und sind nicht mehr an die Gehälter der Mitarbeiter der Kirchen gekoppelt. Die neue Regelung gewährt auch mehr Transparenz in Sachen Buchführung der Kirchen.
Durch ein Gesetz vom 16. März 2016 sind die gesetzlichen Verpflichtungen der Gemeinden gegenüber den Kirchenfabriken neu definiert worden. Wie im LSAP-Programm gefordert, werden die Übernahme der Defizite den Kirchenfabriken und die Betriebskosten kircheneigener Gebäude nicht mehr über die Gemeindehaushalte beglichen werden. Bereits vor dieser Gesetzesnovelle hat die Regierung einen anderen sozialistischen Programmpunkt verwirklicht: die religionsneutrale Umgestaltung des nationalen Feiertages durch den Verzicht auf das Tedeum als offiziellen Staatsakt.
Dies ist ein gelungenes Projekt, welches von niemandem ernsthaft infrage gestellt wird. Zentraler Punkt dieses Reformpakets war selbstverständlich die Einführung eines einheitlichen, religionsneutralen Werteunterrichts in allen Grund- und Sekundarschulen. Auch in dieser Frage haben die LSAP und die Koalition Wort gehalten. In zwei Etappen wurden zuerst in den Lyzeen und dann in der Grundschule ein neues Unterrichtsfach eingeführt, welches die bestehenden Fächer „katholischer Religionsunterricht“ und „Moral- und Sozialunterricht“ ersetzt.
Nach anfänglichen harten Debatten konnte sich auf ein Programm geeinigt werden. Für die Beschäftigten wurde eine berufliche Lösung gefunden: eine Regelung im Sinne des Zusammenhaltes der Schulgemeinschaft und des Gleichheitsgrundsatzes zwischen den Glaubensgemeinschaften. Auch diese Reform wird Bestand haben, weil sie von der Sache aus richtig ist. Der katholische Religionsunterricht gehört nicht ins Programm der Schulen. Außerdem ist es unangebracht und verfassungswidrig, einer einzigen anerkannten Religion ein solches Privileg zuzugestehen.
Dies heißt nicht, dass Religionen nicht zur Gesellschaft gehören. Das tun sie sehr wohl. Sie als reine Privatsache abzustempeln, scheint mir unrealistisch zu sein. Auch in einem religionsneutralen Staat muss genügend Platz für Religionen und Kirchen bleiben, im Respekt eines offenen und toleranten Laizismus. Als gesellschaftliche Kräfte spielen die Glaubensgemeinschaften, wie andere Bewegungen auch, im Zusammenleben eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dies verdient eine öffentliche Anerkennung, wie sie durch die Konventionen mit dem Staat auch zum Ausdruck kommt.
Das letzte Kapitel der Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Gemeinden gegenüber den anerkannten Glaubensgemeinschaften besteht in der Abschaffung des uralten Dekretes vom 30. Dezember 1809 über die Kirchenfabriken, einem Relikt aus der napoleonischen Epoche und in unserem Zeitalter völlig überlebt.
Diese Reform, gekoppelt an die Schaffung eines nationalen Fonds für Kirchengebäude, wurde ursprünglich vom Erzbistum in die Debatte gebracht. Sie hat inzwischen von der politischen Ebene Zuspruch erhalten und ist vertraglich mit der katholischen Kirche verankert worden. Mit diesem letzten Gesetz wird endlich auch die Frage der Besitzverhältnisse der Kirchengebäude geklärt. Auch entsteht eine größere Rechtssicherheit – unter anderem auch, weil bis dato ungeklärt bleibt, ob das Dekret der Kirchenfabriken überhaupt noch Gültigkeit hat.
Laut einem Rechtsgutachten sind nämlich das Konkordat mit der katholischen Kirche und sämtliche anderen alten Texte, welche das Verhältnis Kirche-Staat betreffen, aufgrund einer Übergangsbestimmung unserer aktuellen Verfassung (Artikel 119) nicht mehr anwendbar. Es obliegt jetzt der katholischen Kirche selbst, die interne Organisation so zu regeln, dass eine Partizipation der Pfarreien und der Gläubigen vor Ort gewährleistet ist.
Dies ist nicht Aufgabe des Staates! Diese Frage muss kirchenintern geregelt werden. Auch in dem Punkt wird es kein Zurück geben, weil die Neugestaltung den modernen Rechtsempfindungen und den gesellschaftlichen Entwicklungen entspricht. Die Reform trägt den Stempel des 21. Jahrhunderts. Sie wurde übrigens bereits in der vergangenen Legislaturperiode in einer CSV-LSAP-Koalition eifrig vorbereitet. Dies wird von der größten Oppositionspartei meist totgeschwiegen. Auch wird verheimlicht, dass im Wahlprogramm der CSV die Abschaffung des Religionsunterrichts in den Lyzeen vorgesehen war.
Der internationale Expertenbericht von Oktober 2012, vom damaligen Kultusminister Biltgen angefordert, zeigt sämtliche Pisten auf, die von der jetzigen Regierung und ihrer Parlamentsmehrheit aufgenommen wurden. Das Nein der CSV hat daher wohl eher wahltaktische Ursachen. Es ist bemerkenswert, dass der Großteil dieser Reform im Einvernehmen mit den Kirchen und ohne Kulturkampfgetöse erreicht werden konnte. Dies ist und bleibt eine hervorragende Errungenschaft dieser Koalition. Es zeigt auch den Realitätssinn und die Kompromissbereitschaft der Kirchenführung.
Die LSAP hat Wort gehalten und die Gunst der Stunde zu dieser gesellschaftspolitischen Reform genutzt. In diesem Punkt heißt es also, das dürfte niemand bestreiten, „mission accomplie“.
De Maart
Für Herrn Bodry ein Zitat von Chris Hitchens:
" Was die Gläubigen tun,nun, da ihr Glaube optional, privat und für die restliche Welt ohne Bedeutung ist,
bleibt allein ihnen überlassen.Uns kann das egal sein, solange sie nicht weiter versuchen, anderen ihre Religion zu oktroyieren."
Dem kann ich nur zustimmen.
J.C. Kemp keng Partei huet en Dauerusproch ob Regierung LSAP och net an 2018 wäert den Wieler schonn wëssen wat hien mëscht wann en zréckdenkt.
@scholnier: Ech hu gezéckt fir Iech zë äntwerten, well ech Iech nët zë no triede wëll. Well Dir awer hei soot d'Mehrheit hätt den Här Bodry nët gewielt. Nuje, ech mengen mech zë erenneren datt als eenzel Persoun den Här Juncker oder den Här Asselborn déi meschte perséinech Stemmen haat. Daat bedeit jo awer nëtt datt dann automatesch deem séng Partei d'Regierung (aleng ?) stellt. Dir mengt villeicht, dës Regierung hätt keng zueleméisseg Majoritéit an der Chamber ? Abbe d'Zuele soen eppes aanescht: DP 13, LSAP 13, gréng 6, Total 32. CSV 23, ADR 3, Lénk 2, Total: 28. Ee Putsch gouf et zu Lëtzebuerg net, weder war d'Militär an der Strooss, nach hun e puer Politiker, d'Wahlresultat net unerkannt an sech iwwer d'Majoritéit vun de Geweilten ewech un d'Regierung "geputscht". Ech mengen domadder e puer Sache an d'richtegt Liicht geréckelt zë hun. Näischt fir ongudd, mee daat waat Dir gepost hutt, war éischter Polemik, an net op Fakte baséiert.
Wann op der Spillplaaz 3 Kanner léiwer matenaner spillen, a kee vun hinne mat engem véierten, ass dat eng völleg normal Saach, geannt Liewen. An der Chamber ass et net anescht. 3 Parteien doën sech zesummen an hun eng Majoritéit, dann ass dat och eng normal Saach. Mais vill hun der dat (nach ëmmer) net verstaanen.
D'csv huet ken Dauerusproch op Regierungsbedeelegung, och net mat de meeschte Sëtz an der Chamber. Esou eppes steht nun emol net an der Verfassung oder a soss engem Gesetz!
Capisce?
daat eenzegt wat dir gemach huet haer bodry an consorten , dir huet d´letzebuerger bevoelkerung gespleckt an fir vill diskusiounen gesuergt , dir kenn iech op den faendel schreiwen, mir hun letzebuerg an zwee gedeelt an daat mat vill gewurschtels, naeischt halwes an naeischt ganzes, nach ass naeischt fest well an der verfassung eppes anneschtes steet an daat kritt dir net geaennert. daat ass keng trennung vun kirch an Staat.
Neen Daer hutt guer naischt gemeet. Wou war de Referendum fir endlech eng Trennung vu Kirchen a Staat erbeizefeieren. Daat waat Daer gemeet hut ass Gewuerschtels waat zu all Moment kann reckgaengeg gemach gin. Fir ze soen Des Trennung keim an eng nei Verfassung ass lachhaft, well et ass keng Trennung vu Kirchen a Staat
Et besteet keen Zweiwel dat dës Affaire: d.h. d'Séparation Eglise cath.-Etat uerdentlech an endlech och propper gemaach ginn ass vun Gambia, a mengen Aen och dat eenzegt Positiv Resultat wat Gambia eis bruet huet..awer a Saachen: Mindestloun, bezuelbare Wunnraum asw....do huet des Regierung neicht bruet ,dofir soll een se ofwielen... trotz der gelongener Separationsgeschicht déi war laang iwwerfälleg..
Jo Herr Bodry, dir hut emgesaat wat an äerem Wahlprogramm stung, just Herr Bodry huet d'Mehrheit vun den Wieler Ierch net gewielt, an den Putsch vun den Verleierer geint d'CSV , huet dat doten ermeiglecht.
"Als gesellschaftliche Kräfte spielen die Glaubensgemeinschaften, wie andere Bewegungen auch, im Zusammenleben eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dies verdient eine öffentliche Anerkennung.."
Dass diese Kräfte gelegentlich zu einem " Trauma" führen können,zumal bei den Jüngeren der Gesellschaft,können wir zur Genüge beobachten. Wenn eine Glaubensgemeinschaft z.B. ein 9-jähriges Kind in einen Beichtstuhl steckt wo es einem älteren Mann sagen muss ob es "unkeusche Gedanken" hatte,ist in höchstem Maße belastend,aber nur für das Kind. Oder wenn ein kleiner Bube seiner Vorhaut verlustig geht weil eine gesellschaftliche Kraft darauf einwirkt,dann ist das auch nicht zu unterschätzen. Ob solche Beispiele öffentliche Anerkennung verdienen ist dann Interpretationssache.