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Hawaii leistet Widerstand gegen US-Einreiseverbot

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Das umstrittene Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump ist in abgeschwächter Form in Kraft getreten. Der vom Obersten Gerichtshof teilweise genehmigte Erlass wurde am Donnerstagabend um 20.00 Uhr Ortszeit wirksam. Das juristische Hin und Her scheint aber noch immer nicht gelöst zu sein: Der Generalstaatsanwalt von Hawaii hat Bedenken wegen der „engen“ Beziehungen, die laut Anordnung für eine Ausnahme von dem Einreiseverbot nötig sind. Er kündigte juristischen Widerstand an.

Anlass war die Herausgabe von bestimmten Vorgaben durch die US-Regierung am Mittwoch: Das Außenministerium gab dabei bekannt, dass von dem Einreiseverbot betroffene Staatsbürger aus Syrien, Sudan, Somalia, Libyen, Iran und Jemen Ausnahmen beantragen könnten, wenn sie „enge“ berufliche oder familiäre Beziehungen in die USA pflegten. Auf die Familie bezogen fielen darunter Eltern, Ehepartner, Kinder, Schwiegersohn oder -tochter oder Geschwister.

Dem hawaiianischen Generalstaatsanwalt Doug Chin war dies kurz vor Inkrafttreten des Einreiseverbots ein Dorn im Auge: Per Eilantrag an US-Bundesbezirksrichter Derrick Watson gab er zur Befürchtung, dass die Definition der US-Regierung von „engen Beziehungen“ nicht ausreichen könnte – viele Menschen seien von dem ausgeschlossen, was sie als „enge Familie“ bezeichne. Als Beispiele dafür wurden Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten angeführt. Chin sagte, die Trump-Regierung verletzte so möglicherweise die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Nachdem die Einreisesperre in Kraft trat, wurde eine weitere familiäre Beziehung bekannt, die die Regierung zu ihren Richtlinien hinzugefügt hatte: Verlobte von Menschen in den USA wurden ebenfalls auf die entsprechende Liste für Ausnahmen gesetzt.

Chaos vermeiden

Der für Los Angeles zuständige Staatsanwalt Mike Feuer zeigte sich am Donnerstagabend mit Blick auf die Durchsetzung des Einreiseverbots zuversichtlich. Nach einem Treffen mit Zoll- und Grenzschützern am internationalen Flughafen der Stadt sagte er, dieses Mal habe die US-Regierung vorgesorgt. Ein Chaos wie bei der Durchsetzung des ersten Einreiseverbots werde vermutlich vermieden. Schon vorab hatte der Grenz- und Zollschutz lediglich einen „wie gewohnten“ Betrieb an seinen Kontrollpunkten erwartet. Ausgenommen von dem Einreisestopp sind Journalisten, Studenten, Arbeitnehmer und Lehrkräfte, die eine offizielle Einladung haben, in den USA zu arbeiten, oder einen Arbeitsvertrag vorweisen können.

Experten sind sich ohnehin uneins darüber, wie sehr sich der Erlass tatsächlich auf US-Reisen auswirken wird. Viele glauben, dass nur wenige Menschen betroffen sind, weil kaum jemand in den betroffenen Ländern die Mittel für Freizeitreisen hat. Und wer sich diese doch leisten könne, sehe sich vor der Ausstellung eines Visums bereits einer intensiven Überprüfung ausgesetzt. Laut ersten Schätzungen sind iranische Staatsbürger vermutlich am meisten von dem Einreiseverbot betroffen. Im Jahr 2015 wurden rund 26.000 Iranern Besuchs- und Touristenvisa für die USA ausgestellt. Sie stellten mit 65.000 Betroffenen zudem den größten Anteil an jenen Staatsbürgern aus den sechs Ländern, die 2015 mit einem vorläufigen, nicht für Einwanderung vorgesehenen Visum ausgestattet waren.

Während die Trump-Regierung die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes als „Sieg“ deklarierte, kündigten US-Bürgerrechtsgruppen an, weiter gerichtlich gegen das Einreiseverbot vorgehen zu wollen. Dies hatten sie bereits bei der ersten Version des Einreiseverbots getan, das im Januar kurzzeitig in Kraft trat, bevor es dann von Gerichten blockiert wurde.

AP

KTG__
30. Juni 2017 - 21.59

Tja, einer der Kommentare der Trumpistas war, dass sie gefragt haben, was denn ein Inselstaat wie Hawaii schon über Angriffe aus dem Nichts wissen könne... ähm... ja.