Das Auto konnte nach einer kurzen Verfolgung gestoppt werden. Wie sich bei der Kontrolle des Fahrers herausstellte, bestand gegen denselben ein Fahrverbot bis 2010. Des Weiteren stand er unter starkem Alkoholeinfluss und das Auto, mit dem er fuhr, war nicht ordnungsgemäß angemeldet. Weitere Ermittlungen ergaben, dass gegen den 29-Jährigen auch noch ein Haftbefehl seitens der Luxemburger Staatsanwaltschaft vorliegt. Der Mann hatte noch eine viermonatige Haftstrafe abzusitzen. Die Staatsanwaltschaft ordnete sofort die Verhaftung des Mannes und eine Protokollerrichtung an.
16. August 2008 - 9.45 Uhr
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können