LUXEMBURG – Das Pärchen zeigte sich erstaunt und gab an, die Scheine von einem Bekannten aus Weicherdingen bekommen zu haben. Woraufhin eine Hausdurchsuchung bei der angegebenen Person getätigt wurde. Und siehe da, die Beamten wurden fündig und entdeckten im Schlafzimmer der Zielperson eine Unmenge an falschen Banknoten.
Der Überführte erklärte der Polizei, er habe 2008 die Scheine sehr wohl selbst angefertigt, doch seien sie für ein Monopoly-Spiel bestimmt gewesen. Und die Untersuchungsbeamten geben an: „Er gestand, den zwei Personen drei Scheine gegeben zu haben, hätte es allerdings nie für möglich gehalten, dass diese mit dem Spielgeld bezahlen würden.“
Nach eingehendem Verhör wurde der Mann am Donnerstagmorgen auf Anordnung des Untersuchungsrichters von Diekirch hinter schwedische Gardinen gesetzt und der Falschmünzerei beschuldigt.
Es besteht der Verdacht, dass der Mann effektiv falsche Scheine in Umlauf gebracht hatte.
Nun ist das Drucken von Falschgeld kein Kavaliersdelikt, sondern wird vom Strafgesetzbuch als Verbrechen aufgeführt. Und das heißt, dass in solchen Fällen eine Zuchthausstrafe von 15 bis 20 Jahren vorgesehen ist. Und wer wissentlich Falschgeld ausgibt, kann mit einer Zuchthausstrafe von einem bis fünf Jahre rechnen.
Eine Geldbuße ist nicht vorgesehen. Klaro, denn dann müsste der Schuldige ja mit richtigen Moneten zahlen …
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