Sonntag26. Oktober 2025

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Konkrete Taten

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Für die Europäische Union ist das Westjordanland palästinensisches und kein israelisches Gebiet. So gesehen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nur folgerichtig.

SERGE KENNERKNECHT
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Für die Europäische Union ist das Westjordanland palästinensisches und kein israelisches Gebiet. So gesehen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nur folgerichtig. Es besagt, dass Produkte von israelischen Firmen in dem von Israel besetzten Gebiet keine israelischen Erzeugnisse sind und somit auch nicht unter das spezielle Zollabkommen zwischen der EU und Israel fallen. Zugleich macht der Gerichtshof klar, dass sie auch nicht unter das besondere Zollabkommen zwischen der EU und Palästina fallen und niemand auf israelischer Seite dies beanspruchen könne.
Für Bibi Netanjahus Hardliner-Regierung ist das Urteil ein doppelter Rückschlag. Ein politischer zuerst, weil es klarstellt, dass das Westjordanland nicht zu Israel gehört, also weder die dortigen israelischen Firmen noch implizit die israelischen Siedlungen, im Sinne des Abkommens, als israelisch gelten können. Ein wirtschaftlicher, weil die Israelis nun auf Waren aus den besetzten Gebieten für ihren zweitgrößten Exportmarkt – die EU – den normalen Zollsatz bezahlen müssen. In allen EU-Ländern. Dafür wird die Konkurrenz oder der dortige Zoll doch sicher sorgen?
Das Urteil, von dem laut Schätzungen rund ein Drittel der israelischen EU-Exporte betroffen sind, ist begrüßenswert. Zum ersten Mal folgen dem bisherigen Geschrei um die illegale israelische Siedlungspolitik auch konkrete Taten.