Das Gericht wies damit einen Antrag von Berlusconis Anwälten auf eine weitere Aussetzung des Prozesses zurück. Hintergrund des Antrags war die Entscheidung des höchsten Gerichts vom Donnerstag, die Verurteilung des britischen Rechtsanwaltes David Mills wegen eines Meineids zugunsten von Berlusconi wegen Verjährung aufzuheben.
Berlusconis eigener Korruptionsprozess war bis zur Entscheidung des Kassationshofs im Fall Mills unterbrochen worden.
Die schriftliche Begründung dieser Entscheidung liegt allerdings noch nicht vor. Deshalb verlangten Berlusconis Anwälte die Aussetzung des Prozesses gegen ihren Mandanten bis zu deren Veröffentlichung, die im April erwartet wird.
Mills wurde wegen Bestechlichkeit und Meineids im Februar 2009 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
(apn)
De Maart
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