Im Fall eines Ladendiebstahls ist es angebracht, den Täter darauf hinzuweisen, wenn möglich mehrsprachig, dass alle Diebstähle angezeigt werden. Das rät die Polizei. Sie empfehlt auch, wertvolle Gegenstände in einem verschlossenen Glasschrank auszustellen. Die Geschäftsführer sind gebeten, ihre Überwachungssysteme anzumelden.
Tankstellen, Großkaufhäuser, Elektrofachmärkte und Kleidergeschäfte sind bei den unehrlichen Zeitgenossen besonders beliebt. Während Gelegenheitsdiebe Wert auf die Abwesenheit des Personals legen, um Waren wegzuschnappen, versucht der gewerbsmäßiger Gauner, das Opfer abzulenken, um wertvolle Artikeln, wie zum Beispill Schmuck, zu ergattern. Außerdem kennt dieser sich ganz gut mit Sicherheitsvorkehrungen aus.
Die Polizei erinnert daran, dass ein Ladendieb mit einer Haftsrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren rechnen kann. Zusätzlich kann die Geldstrafe bis zu 5.000 Euro betragen.
tageblatt.lu
De Maart
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