Wie nach den Anschlägen vom 11. September sollten Beihilfen der einzelnen Mitgliedsstaaten „sehr schnell“ genehmigt werden, erklärte Verkehrskommissar Siim Kallas in Brüssel. Allerdings müssten die Zuschüsse auf die unmittelbaren Auswirkungen der Aschewolke beschränkt bleiben und dürften den Wettbewerb in Europa nicht verzerren.
Die horrenden Kosten aus dem Flugverbot drohen Fluggesellschaften die Luft abzuschnüren. Der Sprecher des Verbandes der Europäischen Airlines (AEA), David Henderson, sagte der Nachrichtenagentur DAPD am Montag, die Umsatzeinbußen der Fluglinien summierten sich derzeit auf rund 150 Millionen Euro pro Tag. „Die meisten europäischen Airlines verdienen zurzeit überhaupt nichts.“ Allein den deutschen Flughäfen entgehen täglich Einnahmen von rund zehn Millionen Euro, berechnete der Flughafenverband ADV. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schätzt den Schaden für die Exportwirtschaft auf eine Milliarde Euro pro Tag. Als erste Gesellschaft rief British Airways am Montag um Hilfe von der EU oder der eigenen Regierung. Airline-Chef Willie Walsh begründete dies mit der außergewöhnlichen Situation. Für die Forderung gebe es einen Präzedenzfall: Nach der Sperrung des US-
Paris prescht vor
EU-Verkehrskommissar Kallas bestätigte, Brüssel werde nun ähnlich vorgehen, schließlich überstiegen die Auswirkungen der Aschewolke noch die Folgen des 11. Septembers. Ein Rettungspaket der EU werde es aber nicht geben, die Hilfe sei Sache der Nationalstaaten. Doch dabei zeichnet sich keine einheitliche Linie ab: Während der französische Verkehrsminister Jean-Louis Borloo bereits für Dienstag Vertreter von Airlines und Reiseanbietern einbestellte, um über die Möglichkeit öffentlicher Hilfe zu beraten, lehnte der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer dies kategorisch ab.
Die Fluggesellschaften wüssten, dass sie vom Wetter abhängig seien, erklärte Ramsauer. „Das ist ganz klar, dass mit solchen Risiken zu rechnen ist, und ich wehre mich hier gleich, um das klarzustellen, gegen jeden Ruf an den Staat.“ Genauso wenig wie man von den derzeitigen Profiteuren der Flugausfälle, etwa der Bahn, zusätzliche Gewinne abschöpfen könne, könne man andere Unternehmen von Umsatz- und Gewinnausfällen entbinden.
Möglich wären Hilfen nach Artikel 107 des EU-Vertrages. Er genehmigt grundsätzlich Hilfen im Falle von Naturkatastrophen oder außerordentlichen Ereignissen wie dem Vulkanausbruch auf Island. Kommissar Kallas machte indes deutlich, dass er für eine enge Koordination der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten sorgen wolle. Das Konfliktpotenzial ist groß, wie die gegensätzlichen Positionen in Paris und Berlin deutlich machen.
AP
De Maart
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