Tom Wenandy
Vor dem Hintergrund der beschlossenen Sparmaßnahmen, will die Regierung Jugendliche nicht davon abgehalten, ein Hochschul- oder Universitätstudium zu absolvieren.
In diesem Sinne, also und um die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch den beschlossenen Wegfall des Kindergeldes für Jugendliche ab 21 Jahre entstehen würde, haben die politischen Verantwortlichen beschlossen das bestehende System für Studienbeihilfen zu reformieren und den neuen Begebenheiten anzupassen.
Unabhängigkeit
Dies sei – über kurz oder lang – aber ohnehin passiert, wie Hochschulminister François Biltgen am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Maßnahmen vor Journalisten erklärte. Bereits seit geraumer Zeit arbeite man an einer solchen Anpassung, deren Ziel es sein soll, jedem Jugendlichen – unabhängig von seiner familiären oder sozialen Herkunft – das Recht einzuräumen, zu studieren und zwar was und wo er will.
Aus diesem Grund werden die Studienbeihilfen (oder besser gesagt das Verhältnis zwischen den Anteilen von Darlehen und nicht zurück zu zahlendem Stipendium), anders als bisher, auch nicht mehr nach dem Einkommen der Eltern, sondern nach der finanziellen Situation des Studenten berechnet.
„Auf diese Weise wird der Student freier in seiner Studienwahl, weil unabhängiger von der Finanzierung durch seine Eltern beziehungsweise deren finanziellen Möglichkeiten.
Nach dem neuen Modus hat jeder Student, der seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg wohnhaft ist, ab seinem 18. Lebensjahr Anrecht auf Finanzhilfen in einer Höhe von 12.000 Euro. Diese setzen sich aus einem Stipendium („bourse“) sowie einem Darlehen in Höhe von jeweils maximal 6.000 Euro zusammen. Maximal bedeutet in diesem Zusammenhang, dass wie oben erwähnt, je nach Einkommenslage des Studenten der Anteil des Stipendiums (bzw. des Darlehens) an der Gesamtsumme (von 12.000 Euro) variiert.
Oder anders ausgedrückt: Auch wenn ein Student ein Einkommen hat (Biltgen führte das Beispiel eines Assistenzarztes in Deutschland an, der jährlich etwa 21.000 Euro verdient), kann er in den Genuss der 12.000 Euro kommen. Allerdings wir der Stipendienanteil in diesem Fall kleiner, der Darlehensanteil höher ausfallen.
Die maximalen Beiträge (von zweimal 6.000 Euro) beziehen sich auf Studenten ohne zusätzliches Einkommen. Zu der Gesamtsumme können dann aber (wie derzeit auch) noch maximal 3.700 Euro (pro Jahr) für Einschreibegebühren hinzukommen.
Für Schwerbehinderte gibt es für speziell benötigtes didaktisches Material bis zu 1.000 Euro mehr. Studenten können fortan also in den Genuss von Börsen und Darlehen bis zu einer Gesamtsumme von 16.700 Euro pro Jahr kommen.
Die zugestandenen Beihilfen gehörten, wie Biltgen betonte, zu den großzügigsten in Europa und seien ausreichend um auch in den teuersten Städten wie zum Beispiel London zu studieren.
In den Genuss der staatlichen Beihilfe können alle Studenten kommen, die einen Bachelor- und Master-Abschluss oder ein Doktorat anstreben. Gleiches gilt für die Studenten, die einen Diplomstudiengang belegen, der noch nicht gemäß dem Bologna-Prozess funktioniert. In jedem Fall gilt für die Ausbezahlung der Beihilfen, die Regel „x+1“. In anderen Worten gesteht der Luxemburger Staat jedem Studenten zu, für Abschluss des jeweiligen Studienganges ein Jahr mehr als die Regelstudiendauer zu benötigen.
Von den Finanzhilfen profitieren können auch Schüler des technischen Sekundarunterrichts, die ihre Ausbildung im Ausland fortsetzen müssen, da der Lehrgang nicht in Luxemburg angeboten wird.
Zwei Tranchen
Ausbezahlt werden die Finanzbeihilfen fortan in zwei Tranchen, jeweils zu Beginn eines Semesters. Zwar wolle man die Beihilfen nicht an das Leistungsprinzip binden, doch erlaube ein „kleiner“ Druck, wie er durch die neue Regelung ausgeübt würde, verschiedene Missbräuche, wie sie derzeit gebe, zu verhindern.
Mit dem bereits am Freitag vom Ministerrat verabschiedeten Gesetzentwurf wird auch die Frage der Weiterzahlung des Kinderbonus geklärt. Dieser wird anders als das Kindergeld auch über das 21. Lebensjahr weiterbezahlt und zwar bis zum 27. Lebensjahr. Nur wird der Kinderbonus (922,56 Euro jährlich) zukünftig direkt an die Studenten ausbezahlt. Dann auch nicht mehr von der Kindergeldkasse, sondern vom Hochschulministerium.
Wichtig festzuhalten bleibt schließlich, dass ein Student, der in den Genuss der „neuen“ Beihilfen kommt, immer noch bei seinen Eltern krankenversichert ist. Eine eigene Versicherung im Ausland wird demnach nicht nötig.
Außerdem wird sich durch die Reform nichts an der steuerlichen Situation der jeweiligen Familie ändern.
Insgesamt belaufen sich die Ausgaben für einen Studenten (Kinderbonus inklusive) auf rund 83.000 Euro (fünf Studienjahre) oder 116.000 Euro (sieben Studienjahre). Dies entspricht einem Jahresbudget von maximal 56 Millionen Euro, so der Hochschulminister.
De Maart

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