Sonntag26. Oktober 2025

Demaart De Maart

Wo gehobelt wird…

Wo gehobelt wird…

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Frage: Kann ein Student mit ihm zur Verfügung gestellten 1.000 Euro pro Monat leben? Antwort: Sicherlich und ohne - aus Studentensicht - allzu große Abstriche in seinem Leben machen zu müssen -, und dies in nahezu allen Ländern und Städten dieser Welt, vorausgesetzt er hat keinen zu extravaganten Lebensstil.

Demnach könnte man die „neuen“ Studienbeihilfen der Regierung (der entsprechende Gesetzentwurf steht heute im Parlament zur Debatte und zur Abstimmung) von insgesamt 12.000 Euro pro Jahr plus Einschreibegebühren plus 1.000 Euro als „Kinderbonus-Ersatz“ also als zufriedenstellenden „Wurf“ abtun. Aus rein finanzieller Sicht zumindest. Denn die Sache ist komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint.

Vor allem in Bezug auf die Grenzgänger. Sie sind ohne Zweifel die großen Verlierer dieser Reform. Zwar kamen bisher auch jene Personen, die außerhalb Luxemburgs leben, aber hier arbeiten, nicht in den Genuss der staatlichen Studienbeihilfen. Allerdings konnten sie, wie die Einheimischen bisher auch, für alle Kinder, die einer Ausbildung nachgingen, bis zum Alter von 27 Jahren auf die finanzielle Unterstützung in Form des Kindergeldes bauen. Zukünftig müssen Grenzgänger (mit Kindern, die älter als 21 Jahre sind) nun ohne diese monatliche Finanzspritze auskommen. Die Einheimischen ihrerseits können den angesprochenen Wegfall in der Regel kompensieren. Entweder sie kriegen bei einem Kind in Aus- und Weiterbildung das Kindergeld weiter ausgezahlt oder sie können, wie erwähnt, auf die neuen Studienbeihilfen zurückgreifen.

Die Konsequenzen dieser politischen Entscheidung sind gleich doppelt schlimm: Einerseits werden soziale Errungenschaften (wenn nicht Kindergeld als soziale Errungenschaft definiert werden kann, was dann?) ganz einfach gestrichen, andererseits fördert sie durch diese Streichung die Segregation zwischen Einheimischen und Grenzgängern.

Bitterer Beigeschmack

Aber nicht nur die Grenzgänger gehören zu den Leidtragenden der Reform: Wie die Studentenorganisationen UNEL und ACEL vorgerechnet haben, werden aufgrund des neuen Vergabeschlüssels einige Studenten, vor allem in Bezug auf den Teil des nicht zurückzuzahlenden Stipendiums, merklich im Vergleich altes/neues System finanziell verlieren. Glaubt man den Studentenvertretern, sind es vor allem die Studenten aus sozial schwächeren sprich aus kinderreichen Familien, die hiervon betroffen wären. Hochschulminister François Biltgen streitet dies so auch nicht ab. Er verweist in diesem Zusammenhang aber immer wieder darauf, dass Gesetze für eine Mehrheit und nicht für einige wenige Ausnahmefälle gemacht würden. Außerdem verfüge sein Ministerium über eine Art Spezialfonds, aus dem man gegebenenfalls jährlich zusätzliche 1.000 Euro an „soziale Härtefälle“ vergeben könnte. Hierzu zwei grundsätzliche Bemerkungen bzw. Fragen: Sollten Gesetze nicht nur für Mehrheiten, sondern auch und vor allem zum Schutz von Minderheiten gemacht werden? Und wenn vorgesehen ist, bedürftigen Studenten zusätzlich zu helfen, warum wird diese Hilfe nicht „automatisch“ gewährt , sondern muss sie erst durch eine beratende Kommission genehmigt werden? Laut dem Bericht des zuständigen Parlamentsausschusses sind diese „sehr seltenen Fälle“ dem Hochschul-Informationszentrum Cedies ja bekannt.

Allgemein ist an dem Prinzip, das dem neuen Gesetz zugrunde liegt, nichts auszusetzen. Allen Jugendlichen in Luxemburg soll die (finanzielle) Autonomie zukommen, die sie brauchen, um unabhängig von jedweden Zwängen zu studieren.

Ein bitterer Beigeschmack bleibt ob der oben angeführten Kritiken aber. Irgendwie kann man sich des Eindrucks nämlich nicht erwehren, dass es hier weniger um Studentenautonomie und „soziale Selektivität“ denn ums Sparen geht. Und dies auf dem Rücken bestimmter Bevölkerungsgruppen. Frei nach dem Motto: „Wo gehobelt wird, da fallen Späne …“

Tom Wenandy
[email protected]