Donnerstag23. Oktober 2025

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Juncker: „Kindergeld-Regelung ist konform zum EU-Recht“

Juncker: „Kindergeld-Regelung ist konform zum  EU-Recht“

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Der Luxemburger Regierung zufolge ist das neue Gesetz über Kindergeld und Studienbeihilfe EU-konform. Das sagte Premierminister Jean-Claude Juncker am Freitag.

(aktualisiert 18:14 Uhr)

Einen Tag nach der Kundgebung der Gewerkschaften gegen das ihrer Ansicht nach diskriminierende Gesetz hat Staatsminister Jean-Claude Juncker die Reform des Kindergeldgesetzes und der Studienbeihilfen verteidigt. Bei der Reform der Studienbeihilfen, eine substanzielle Erhöhung, so Juncker, habe man genauestens darauf geachtet, nicht gegen EU-Recht zu verstoßen. „Das neue Gesetz ist EU-konform“, sagte er.

Kein EU-Land exportiere Sozialleistungen für Grenzgänger, betonte er zur Kritik, die Studenten aus Pendlerfamilien gingen mit dem Gesetz über Studienbörsen leer aus.

Auf EU-Ebene habe sich Luxemburg immer wieder für die „Portabilität“ der Studienhilfen stark gemacht. Das heißt, dass ein Land seinen Studenten Börsen gibt, auch wenn sie in einem anderen Land studieren. Luxemburg kenne dieses System, andere Länder nicht. Belgier, die in Luxemburg studieren, würden von ihrem Land keine Börse bekommen.

Luxemburg passte sich an

In quasi allen EU-Ländern werde ab dem 18. Lebensjahr kein Kindergeld mehr bezahlt. Luxemburg habe seine Gesetzgebung dem angepasst. Im Gegenzug seien die Studienbeihilfen für die Luxemburger Studenten angehoben worden, damit der Anteil der Luxemburg Hochschulabsolventen am Luxemburger Arbeitsmarkt angehoben werden könne. Auch hier sieht sich Juncker mit der EU-Politik im Einklang. Die sieht vor, dass der Anteil der 30- bis 34Jährigen mit einem Hochschulabschluss auf 40 Prozent angehoben wird. Luxemburg liege derzeit noch bei 30 Prozent.

Dann ging Juncker zum Gegenangriff über. Jeder könne an der Uni in Luxemburg studieren. Luxemburger Studenten sei dies im  Ausland  jedoch häufig verwehrt. Als Beispiel führte er die Zugangsbeschränkung für die Fachrichtung Kinesitherapie an den frankophonen Universitäten in Belgien an. Dort würden zuerst die belgischen Kandidaten berücktsichtigt. Die dann übrig bleibenden Plätze würden dann an die anderen Kandidaten verlost.

Keine Diskriminierung

Er sei sich durchaus bewusst, dass Studenten, deren Eltern als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten, durchaus Probleme hätten, um in ihrem Land eine Studienbörse zu bekommen. Pendler-Haushalte verdienen in der Regel zuviel, um Anspruch auf nationale Studienbeihilfen zu haben. Aber das nicht das Problem der Luxemburger Regierung, so Juncker. Die belgische Senatorin, die gegen das Luxemburger Gesetz protestierte, solle sich dann um eine Aufhebung dieser Situation in ihrem Land bemühen, so Juncker. Gemeint war Dominique Tilmans (MR), die seit Monaten die neue Kindergeld- und Studienhilferegelung kritisiert.

Von einer Diskriminierung der Grenzgänger wollte Juncker nichts wissen. Sie behielten alle steuerlichen Vorteile, die auch Gebietsansässigen zukämen. Härtefälle bei ansässigen Studenten schließt die Regierung bei der neuen Studienbörsen-Regeleung praktisch aus. Sollte es dennoch solche geben, seien Hilfsmaßnahmen vorgesehen

Nicht rütteln will die Regierung auch an den andren Elementen ihres Sparpaket. Obwohl es dem Land besser gehe, gut gehe es ihm nicht, betonte Juncker. Der Zentralstaat müsse 2010 und 2011 zwischen 1,4 und 1,8 Milliarden Euro Anleihen aufnehmen. „Wir haben Probleme. Es kommt nicht in Frage, dass wir unser Sparprogramm überprüfen“, so Juncker.

lmo