Grundlage des Bündnisses wird aber der Artikel 5 des NATO-Vertrages bleiben, wonach ein bewaffneter Angriff auf einen Mitgliedstaat als Angriff auf alle Mitgliedstaaten angesehen wird. 2001 war erstmals der Bündnisfall in Kraft getreten.
Das neue Konzept wird die bisherige Strategie von 1999 ablösen, die kurz nach dem Kosovo-Krieg von den damals 19 NATO-Staats- und Regierungschefs beschlossen worden war. Es formulierte die Möglichkeit zu „militärischen Krisenreaktionseinsätzen“, also von Kampfeinsätzen außerhalb des Bündnisgebietes. Bis dahin galt die aus Erfahrungen des Kalten Krieges stammende NATO-Strategie von 1991 mit einer „Vorneverteidigung“.
NATO-Einsätze primär zu Krisen-Prävention
Als eine Lehre aus dem Afghanistan-Einsatz soll die NATO künftig mehr auf Krisenprävention (early action) ausgerichtet werden. Dazu ist vorgesehen, die Kooperation mit internationalen Organisationen wie UNO, EU, IWF, Weltbank sowie zivilen Partnern auszubauen. Innerhalb der NATO ist dafür eine kleine zivile Zelle vorgesehen. Sie soll schon bei der Planung von NATO-Operationen diese Zusammenarbeit vorbereiten.
Einig ist sich die NATO ferner, dem Bündnis mehr Verantwortung bei der Rohstoff- und Energiesicherheit zuzumessen. Umstritten ist hingegen die Frage, inwieweit ein Cyber-war, also Internetangriffe auf strategische Netze oder Einrichtungen in einem der 28 NATO-Mitgliedsstaaten, als Bündnisfall gezählt werden kann.
dapd
De Maart

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