Das Berufungsverfahren sollte eigentlich bereits am 18. Oktober aufgenommen werden. Doch aufgrund des Krankheitsfalls einer Verteidigerin wurde der Prozess verschoben.
Heute Montag wird das Verfahren fortgesetzt. Sechs Personen kamen beim Zugunglück am 11. Oktober 2006 hinter der Grenze nach Frankeich ums Leben. 16 wurden dabei schwer verletzt.
Vier Bahnmitarbeiter (zwei Fahrdienstleiter, ein Weichensteller und ein Zugansager des Stellwerks) mussten sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung und unfreiwilliger Körperverletzung verantworten. Es wurde ihnen vorgeworfen, das Gleis für den Zug freigegeben zu haben, obwohl ein anderer Zug auf ihm unterwegs war.
Verfassungskonform
Nach Abschluss der Untersuchungen wurde Anklage gegen vier Mitarbeiter der Luxemburger Bahn erhoben. Sie wurden in erster Instanz zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Drei davon legten jedoch Berufung gegen das Urteil ein.
Das im September 2009 begonnene Berufungsverfahren wurde allerdings mehrmals ausgesetzt, unter anderem wegen prozeduraler Fragen.
Die Verteidigung warf die Frage auf, ob das Gesetz, auf das sich die Richter in erster Instanz stützten, um zu verurteilen, verfassungskonform sei. Denn ihr zufolge können Eisenbahner bei einem Verkehrsunfall strenger bestraft werden als andere Angeklagte.
Das Verfassungsgericht entschied allerdings am 19. März 2010, dass das Verdikt aus erster Instanz konform zum Grundgesetz sei. Nach dieser Entscheidung kann der Berufungsprozess weitergehen.
tageblatt.lu
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