Sonntag21. Dezember 2025

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Botschaftsfotos dürfen in die Datenbank … in den USA

Botschaftsfotos dürfen in die Datenbank … in den USA

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Fotografieren ist nicht verboten. Und das Abspeichern der Daten in eine fremde Datenbank braucht die nationale Datenschutzkommission nicht zu kümmern.

Die Tageblatt-Meldung, die US-Botschaft lasse die nähere Umgebung durch eine Spezialeinheit observieren, hatte am Dienstag ein Nachspiel im Kammerplenum. Dafür sorgte der DP-Abgeordnete Xavier Bettel, der eine parlamentarische Anfrage an Justiz- und Kommunikationsminister François Biltgen gestellt hatte. Ob das Datenschutzgesetz beachtet worden seien, wollte Bettel wissen.
Siehe auch:
Zehn Mann auf der Suche  nach verdächtigen Objekten

Wer in Luxemburg eine Datenbank mit personenbezogenen Angaben anlegen will, muss dies bei der Nationalen Datenschutzkommission melden. Im Fall der US-Botschaft ist dies nicht erforderlich, vorausgesetzt die Fotos, die sie von Passanten in der Umgebung der Botschaft  schiessen ließ, werden nicht in eine Datenbank in Luxemburg gesichert. Das ist die Antwort von Minister Biltgen am Dienstag vor den Abgeordneten.  Falls die Daten im Ausland abgespeichert werden, sei die Datenschutzkommission demnach nicht betroffen.

Vor zwei  Wochen hatte das Tageblatt über die seltsame Observierungspraxis der US-Botschaft auf Limpertsberg berichtet. In der Zwischenzeit ist gewusst, dass zehn Mann mit dieser Beobachtungstätigkeit betraut sind. Sie kontrollieren die Umgebung auf verdächtige Objekte.

Ob auf den Fotos auch unbescholtene Bürger festgehalten wurden, die dann in eine Datenbank in den USA gespeichert wurden,  ist nicht bekannt.

Tageblatt.lu