Aufgrund der zahlreichen Änderungsvorschläge zur Gesundheitsreform beschäftigte sich der Staatsrat ein weiteres Mal mit dem Thema und legte am Dienstag ein Zusatzgutachten vor. Dabei gab es keine direkte formelle Opposition, die Institution verlangt allerdings einige Umformulierungen, besonders was das elektronische Patientendossier, die Besetzung der sog. Nomenklatura-Kommission und die Kompetenzzentren betrifft.
Die Änderungsvorschläge zum elektronischen Patientendossier, so der Staatsrat, würden den Vorschlägen der nationalen Datenschutzkommission entsprechen und werden vom Staatsrat positiv avisiert. Lediglich bei Artikel 4 wünscht die Institution eine Ergänzung und droht mit einer „opposition formelle“, sollte diese nicht in den Text einfließen. Hier heißt es, die Agentur,die zuständig für die Verwaltung der Patientendossiers sein wird, sei für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes vom 2. August 2002 verantwortlich.
Die Kommission, die den Leistungskatalog zusammenstellt, muss laut Staatsrat um zwei zusätzliche Mitglieder erweitert werden, die von Beruf Arzt sind und von der Regierung bzw. der Vertretung der Krankenhäuser benannt werden, falls sich die Kommission mit medizinischen Akten in Krankenhäusern oder mit den Leistungen der Laboratorien beschäftigt.
Kompetenzzentrum
Da der Begriff Kompetenzzentrum in den vorliegenden Gesetzestexten wiederholt verwendet wird, verlangt der Staatsrat weiter, dieser Begriff müsse unbedingt erklärt werden – und legt gleich die entsprechende Formulierung bei. Ein Kompetenzzentrum ist laut dieser Definition eine organisatorische Einheit, die in einem oder mehreren Institutionen (Spitälern) die Mittel eines oder mehrerer Dienste vereinigt, die eine integrierte pluridisziplinäre Versorgung der Patienten übernimmt, die eine oder mehrere Krankheitsbilder aufweisen.
Der Gesundheitsminister muss die Schaffung eines solchen Kompetenzzentrums anregen, nachdem er im Vorfeld die Meinung des Ärztekollegiums und der permanenten Kommission des Spitalsektors eingeholt hat.
Eine etwaige Ablehnung eines Kompetenzzentrums muss vom Minister begründet werden.
r.s./tageblatt.lu
De Maart

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