Mittwoch5. November 2025

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Gericht erklärt KB-Lux-Prozess für unzulässig

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Die 14 Angeklagten (11 Angestellte und drei Kunden) im KB-Lux-Prozess gehen straffrei aus. Das Brüsseler Berufungsgericht hat alle Beweise am Freitagmorgen für unzulässig erklärt. Einer der Angeklagten war der frühere Chef der Kredietbank Luxemburg, Damien Wigny.

Die Angeklagten mussten sich unter anderem wegen Urkundenfälschung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Steuerhinterziehung verantworten. Der Prozess in Brüssel begann am 19. Oktober. Er galt als der grösste Steuerhinterziehungsprozess in Belgien.

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In den 90er Jahren wurden in Belgien und Luxemburg die Kontodaten von über 3.000 KBL-Kunden den belgischen Autoritäten zugespielt. Aus den Dokumenten ging hervor, dass über 400 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust wurden.

Zweifelhafte Beweise

Die Berufungsrichter erklärten den Prozess für unzulässig weil die Beweisstücke den Behörden auf dubiose Weise zugestellt wurden. Sie zweifelten an der Legalität der Beweisbeschaffung und bestätigten das Urtail aus erster Instanz.

Der Chef der Kredietbank Luxembourg Damien Wigny wurde im Rahmen der Ermittlungen 1997 von der belgischen Polizei verhaftet und drei Wochen in Untersuchungshaft gesteckt.