Es gibt sie in allen Farben, Größen und Preislagen. Die Rede ist von den beliebten Silvesterraketen.
Oder sind die Raketen etwa wieder „out“? Wer seinen Blick bei „Ballone“ in Düdelingen durch die Regale und Vitrinen schweifen lässt, sieht vor allem Feuerwerksbatterien. Raketen mit Holzstiel und bunter Plastikspitze sind nur vereinzelt ausgestellt.
„Cakes“ sind der „Renner“
„Cakes“, wie Fachmann und Ladeninhaber Nevio Salciccia weiß, „sind seit zwei bis drei Jahren so beliebt wie nie zuvor“. Die backsteingroßen Feuerwerkskörper werden nur einmal angezündet und brennen dann ein komplettes, effektvolles Feuerwerk ab. Hatte der Hobby-Pyrotechniker sonst um Mitternacht alle Hände voll zu tun und sprang zwischen leeren Champagnerflaschen und seinen Gästen hin und her, kann er sich das Spektakel jetzt gemeinsam mit seinen Liebsten anschauen.
Rund 60 Sekunden lang spucken sie die Effektkörper aus ihren Abschussrohren gen Himmel. Größere Modelle erreichen dabei Flughöhen von 120 Metern. Diese bilden dann aber die Grenze zwischen Klasse II, die an Kunden ab 18 Jahren verkauft werden darf, und Klasse III. Feuerwerk dieser Kategorie wird nur an Pyrotechniker mit Lizenz ausgehändigt.
Von 8 bis 1.000 Euro
„Die Batterien sind bei der richtigen Handhabung sicherer als normale Raketen. Sie haben eine kontrollierte Flugbahn, es gibt keine herabfallenden Überreste und sie sind meist sogar günstiger als Raketen“ sagt Salciccia.
Wobei günstig nicht billig heißt. Raketen, die keine Sicherheitsstandards erfüllen, können zu schweren Verletzungen führen, auch mit tödlichen Folgen. Wenn die Fachverkäufer ihre Kundschaft zum richtigen Umgang mit dem Erwachsenenspielzeug ermahnen, erzählen sie von Unfällen, bei denen Jugendliche Finger oder Hände verloren haben.
Die Preise für geprüfte und zugelassene Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien beginnen bei 8 Euro. Wer seinen Nachbarn übertrumpfen möchte, kann aber auch 1.000 Euro und mehr … verpulvern.
Semi-professionelle Feuerwerksbatterien sind für rund 100 Euro zu haben. Sie dürfen mit maximal 500 Gramm (Treibladung und Effektsatz) befüllt sein, um in Klasse II eingestuft zu werden.
Knallfrösche und Böller für Minderjährige
Wer an Mitternacht gerne mitböllern möchte, aber noch keine 18 Jahre alt ist, kann sich mit Feuerwerksartikeln der Klasse I eindecken. Dazu zählen Knallfrösche und Böller, die am Boden verwendet werden. Sie dürfen nicht lauter als 120 Dezibel sein und dürfen an Personen ab 16 Jahren verkauft werden.
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