Kann ein Autofahrer gelegentlich einer Kontrolle die sogenannte „graue Karte“ nicht vorzeigen, müsste er laut Strassenverkehrsordnung mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 24 Euro rechnen.
Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft wird diese Massnahme jedoch momentan nicht vollzogen. Die Fahrzeugeigentümer haben die Möglichkeit, sich bis zum 1. Juli mit den neuen Bestimmungen konform zu setzen, heißt es in einer Polizeimitteilung.
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