Samstag25. Oktober 2025

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Betroffenen wird geholfen

Betroffenen wird geholfen
(Tageblatt/Martine May)

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LUXEMBURG - Nach den Überschwemmungen der letzten Tage und Wochen hat die Regierung beschlossen, den Betroffenen finanziell unter die Arme zu greifen. Eine Gebrauchsanweisung.

Zielgruppe der Aktion sind Privathaushalte, insbesondere Familien und in einigen Fällen auch kleine Betriebe, die sich infolge von Hochwasserschäden nun in ihrer Existenz bedroht sehen.

Die freigesetzte Hilfe greift nur bei unbedingt notwendigen Instandsetzungs- und Anschaffungskosten. So wird die Höhe der Entschädigung jeweils auch an die finanzielle Situation eines Haushalts sowie an der Zahl der dort lebenden Personen gekoppelt. Isabelle Klein vom Familienministerium sagte uns, dass seitens der Regierung keine Maximalhöhe der Entschädigungen vorgesehen sei.

Keine Luxusgüter

Da es sich um eine Sozialhilfe handelt, werden nicht automatisch alle Schäden gedeckt. So können versicherte Güter oder auch Luxusgegenstände nicht entschädigt werden. Dazu zählen beispielsweise Autos, Fernseher, Computer, Sportgeräte, Saunen, Bücher usw.

Letztes Jahr waren bloß zwei Anträge eingegangen, so Isabelle Klein gegenüber tageblatt.lu. Wie viele es dieses Jahr sein werden, könne man jetzt noch nicht sagen. Es hänge auch davon ab, wie sich die Hochwassersituation in den kommenden Tagen und Wochen weiterentwickelt. Jedenfalls liegen nun die Antragsformulare bei den betroffenen Gemeinden aus. Bis zum 15. Februar kann man diese ausgefüllt und mit Fotos der Schäden sowie anderen Belegen an die zuständige Gemeindeverwaltung oder an das Ministerium für Familie und Integration einreichen.

Das Antragsformular