Seit Jahren wird über eine Reform des Scheidungsgesetzes diskutiert. Bereits 2003 hatte der damalige Justizminister Luc Frieden einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aber überarbeitet werden musste, weil unter anderem der Staatsrat diverse formelle Einsprüche äußerte. Seitdem kommt die Reform nicht so recht voran. Am Donnerstag war sie auf Anfrage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser Thema im Parlament.
In Luxemburg wurde die Scheidung unter Napoleon I im Jahre 1803 eingeführt. Das Gesetz wurde 1978 reformiert. In Luxemburg wird fast jede zweite Ehe geschieden. 2009 wurden laut Statec 1.052 Paare geschieden, wovon 581 Kinder hatten. 1.001 Kinder waren 2009 von Scheidungen betroffen.
Die Gesetzesvorlage schaffe die Benachteiligung der Väter nicht ab, kritisierte Kartheise. Alle andren Parteien waren sich aber einig, dass die Reform einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung beider Elternteile darstelle.
Schlichten statt streiten
Die Gesetzesvorlage sieht die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts – das Herz der Reform, meinten die Parlamentarier. Begrüßt wird auch die Einführung einer Schlichtung. Diese soll dazu beitragen, die Probleme in einem Gespräch und nicht vor Gericht zu regeln. Auch der Abschaffung des „Fehlers“ als Scheidungsgrund stimmten die meisten Abgeordneten zu.
Lydie Err (LSAP) schlug die Schaffung einer einzigen Anlaufstelle bei Scheidungen vor. Lange Prozeduren und teure Prozesse sollten vermieden werden. Anstatt Paare erst anlässlich ihrer Scheidung über ihre Pflichten und Rechte aufzuklären, sollte man sie schon vor der Hochzeit darüber informieren, forderten andere Deputierten. Sogar von einem „Elternführerschein“ war auf Krautmarkt die Rede.
Scheidungsrecht light
Das Scheidungsrecht soll vereinfacht werden. Derzeit sieht es drei verschiedenen Scheidungsgründe vor: Verschulden eines Partners (Untreue), getrennt leben und gegenseitigen Einvernehmen zur Auflösung der Ehe. In Zukunft soll es nur noch die einvernehmliche Scheidung sowie die Scheidung aufgrund eines endgültigen Bruchs der ehelichen Beziehung geben.
Zudem sollen verbindliche Regeln eingeführt werden, was die Unterhaltszahlungen und die Gütertrennung betrifft. Recht auf die gemeinsame Wohnung soll nur noch der Partner haben, der das Sorgerecht für das Kind erhält, das jünger als zwölf Jahre ist. Dieser muss gegebenenfalls dem geschiedenen Ex-Partner eine Miete zahlen, wenn dieser der Besitzer der Wohnung ist.
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