Die Welt- und Europameisterschaften im Fußball werden auch zukünftig nicht im Bezahlfernsehen (Pay TV) verschwinden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat den Plänen der FIFA und der UEFA einen Riegel vorgeschoben und den beiden internationalen Verbänden in ihrem Streben nach mehr TV-Einnahmen einen Dämpfer erteilt. Nach Ansicht der Richter könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien im Pay TV verbieten, damit diese frei zugänglich seien.
Damit bestätigte die Erste Instanz des EU-Gerichts die Rechtmäßigkeit von nationalen TV-Schutzlisten. Die Richter argumentierten, bei den vergangenen WM- und EM-Turnieren habe es eine hohe Zahl von TV-Zuschauern gegeben, „darunter viele, die sich normalerweise nicht für Fußball interessieren“. Es sei daher auch möglich, neben den „Top-Spielen“ wie etwa dem WM-Finale auch die anderen „Normalspiele“ eines Turniers auf die Schutzliste zu setzen.
Klage gegen Großbritannien und Belgien
Der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA hatten sich beim EU-Gericht gegen Großbritannien und Belgien gewandt, die alle WM-Endrundenspiele als „Ereignis von erheblicher Bedeutung“ für ihre Bevölkerung eingestuft hatten. Im Falle Großbritanniens stehen alle EM-Endrundenspiele auf der Schutzliste.
Das Urteil bedeute, dass dies auch für Listen aus anderen Staaten gelte wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Irland oder Italien, sagte der Sprecher der verantwortlichen EU-Kommissarin Neelie Kroes. „Das ist eine gute Nachricht für Leute, die wichtige Sportveranstaltungen sehen wollen, ohne dafür zu bezahlen.“
Die EU-Behörde räumte ein, dass der FIFA und der UEFA erhebliche Einnahmeausfälle drohen, da der Verkauf der Übertragungsrechte eine wichtige Geldquelle sei. Sowohl die Kommission als auch die Verbände können innerhalb von zwei Monaten beim höchsten Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Berufung einlegen.
De Maart

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