Freitag24. Oktober 2025

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Niemand darf diskriminiert werden

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LUXEMBURG - Auf Findel landende Fluggesellschaften dürfen nicht diskriminiert werden. Darüber muss eine Kontrollorgan wachen, das Luxemburg trotz Protesten einrichten muss.

Der Ministerrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf angenommen, der die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Nutzung von Europas Flughäfen in nationale Gesetzgebung vorsieht. Die Richtlinie schreibt Regeln vor, wie die Lande- und Stationierungsgebühren festgelegt werden. Damit soll vermieden werden, dass einzelne Fluggesellschaften benachteiligt werden. Mindestens einmal jährlich muss es Konsultationen der jeweiligen Flughafengesellschaft mit den Nutzern des Flughafens oder seinen Verbänden geben, um Regelungen, die Höhe der Flughafengebühren oder auch die Qualität der Dienstleistungen zu diskutieren. Die Direktive spricht sich nicht über die Höhe der Flughafengebühren aus.

Von der Richtlinie betroffen sind alle Flughäfen, die mehr als fünf Millionen Passagiere im Jahr abfertigen. Sie gilt jedoch auch für den wichtigsten Flughafen eines Landes. Für Luxemburg ist das der Findel. Gegen die Richtlinie hatte Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof geklagt. Das Land befürchtete wegen des administrativen Aufwands Nachteile, weil Konkurrenzflughäfen in Hahn und Charleroi nicht von der Richtlinie betroffen seien.

Der EUGh ließ nicht locker und verpflichtete Luxemburg im Mai, die EU-Direktive umzusetzen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung machte die Regierung am Freitag mit ihrem Gesetzesentwurf. Die Rolle des unabhängigen Kontrolleurs wird die Direktion für zivile Luftfahrt übernehmen. Derzeit ist sie mit Fragen der Sicherheit im Luftraum und auf dem Flughafen befasst.