Mittwoch5. November 2025

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Journalist an der Arbeit gehindert

Journalist an der Arbeit gehindert

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ESCH-ALZETTE. Ein Zeitungsladen wird am Dienstagmittag in der Minettmetropole überfallen. Kurz danach stürzen sich Beamten in der rue Dicks auf einen Mann und führen ihn ab. Fotos sind unerwünscht.

In der Mittagsstunde am Dienstag wird ein Zeitungsladen an der Place de l’Europe in Esch-Alzette überfallen. Wenig später wird ein Mann in der rue Dicks von Angehörigen der mobilen Einsatzkräfte mit Handschellen abgeführt. Als ein Journalist Fotos von der Festnahme macht – das Gesicht der am Boden liegenden Person war nicht erkennbar – wird er von den Ordnungshütern aufgefordert, die Bilder zu löschen.

Der Pressesprecher der Polizei erklärte Tageblatt.lu, dass die festgenommene Person nichts mit dem bewaffneten Raubüberfall auf den Zeitungsladen in Lallingen zu tun hätte. Warum die Person überhaupt abgeführt wurde, dazu wollte die Polizei keine Angaben machen. Der zu diesem Zeitpunkt über Esch kreisende Polizeihubschrauber war seinersseits wegen des Überfalls auf den Zeitungsladen im Einsatz.

Kein Polizist hat das Recht, einen Bürger zum Löschen von Fotos zu zwingen, die im öffentlichen Raum gemacht wurden. Nur der Staatsanwalt kann im nachhinein die Veröffentlichung der Aufnahmen verbieten oder das Fotomaterial beschlagnahmen.