Freitag7. November 2025

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„Wettbewerb gibt es schon“

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LUXEMBURG - Der Konsumentenschutz ULC will bei der Wettbewerbsbehörde gegen die Versicherungsgesellschaften klagen. Unverständnis seitens der Betroffenen.

Wettbewerbsverzerrung wirft der Konsumtenschutzverband ULC den Versicherungsgesellschaften vor, und das wegen neuer Bestimmungen bei der Autohaftpflichtversicherung. Die Regeln seien keineswegs wettbewerbsverzerrend, sagt Paul Hammelmann von der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften ACA. Alles sei mit der EU-Gesetzgebung kompatibel. Hammelmann erinnert an den entsprechenden Urteilsspruch der europäischen Richter vor einigen Jahren, und der fiel zugunsten der Versicherungsgesellschafen aus.

Ins Kreuzfeuer der ULC-Kritik gerieten insbesondere Änderungen beim Bonus-Malus-System. So monieren die Konsumentenschützer, dass der Bonus eines Autofahrers nicht mehr auf den neuen Zweitwagen ausgedehnt wird. „Die Regeln sehen nun mal vor, dass jeder neue Vertrag bei null startet“, sagt Hammelmann. Außerdem würde oftmals nicht nur der Fahrzeuginhaber mit dem neuen Wagen fahren.

Kein Bonus-Verlust bei Autowechsel

Irreführend sei auch die Behauptung, der Bonus ginge bei einem Wechsel der Fahrzeugklasse verloren. Die Änderung betrifft nur den Fahrzeugtyp, sagt er. Wer beispielsweise von einem Kleinwagen auf einen Wagen der höheren Mittelklasse oder der Oberklasse wechselt, riskiere nichts. Die Versicherungsgesellschaften seien fervente Anhänger des Bonus-Manus-Systems, würde er doch die Fahrer zu vorsichtigerem Fahren anhalten, betont Hammelmann.

Der ACA-Sprecher weist die Vorwürfe fehlenden Wettbewerbs zwischen Versicherungsgesellschaften entschieden zurück. Jedes Unternehmen könne die Tarife selbst gestalten. Das gebe es schon Unterschiede bei den Prämien. Es reiche, die Angebote der verschiedenen Gesellschaften zu vergleichen. Die Kritik der ULC führt Hammelmann auf eine Fehlinterpretation der bestehenden Regeln zurück.